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Doppelte Abführung von SV Beiträgen

von Christian Foerg07.08.2007 | 15:14
1765 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bräuchte einen Ratschlag zu folgendem Problem. Ich habe am 18. Juni diesen Jahres bei einer neuen Firma angefangen. War aber bis 30. Juni auch noch bei meiner alten Firma angestellt. Daher sind von beiden Firmen SV Beiträge abgeführt worden. Ich wollte mich erkundigen ob und wie ich die zuviel bezahlten Beiträge wieder zurückbekomme. Vielen Dank für Ihre Antwort

4 Antworten

neuam 07.08.2007 | 16:37
Wenn Sie von beiden Arbeitgebern Entgelt bezogen haben, waren wohl auch beide Entgelte beitragspflichtig.
lotscheram 07.08.2007 | 17:58
Dem neuen AG müssen Sie mitteilen und belegen, für welche Summe bereits Beiträge abgezogen wurden, da, wie schon ausgeführt, nur maximal bis zur BBG zu zahlen ist, muss Ihnen der neue AG die zu viel gezahlte Summe erstatten.
Kurtam 07.08.2007 | 17:06
bis zur BBG (Beitragesbemessungsgrenze) sind Beiträge zu bezahlen. Die BBG beträgt zur Zeit 5250€. Wenn beide Verdienste zusammen unter diesem Betrag liegen ist der Abzug korrekt
Christian Foergam 07.08.2007 | 17:19
die summe beider Gehälter übersteigt die BBG
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