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Experten-Antwort

Doppelte Energiepauschale bei Minijob

von Dori09.11.2022 | 07:22
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente, habe allerdings noch einen Nebenjob mit 450 Euro im Monat. Wie ich jetzt gelesen habe, würden mir die 300 € Energiepauschale zweimal zustehen, einmal als Erwerbsminderungsrentner und einmal als Minijobber. Von meinem Minijob Arbeitgeber habe ich jetzt allerdings im September keine 300 € ausgezahlt bekommen. Ist es deshalb zulässig, die 300 € mit meiner Steuererklärung nächstes Jahr anzufordern oder erhalte ich die nur über meinen Minijob Arbeitgeber? Danke schön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dori,

die Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner ist keine Sozialleistung und damit keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Anfragen zur Energiepreispauschale beantwortet das Bürgertelefon des BMAS unter der Telefonnummer: 030 - 221 911 001. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Deutschen Rentenversicherung wurden außerdem Fragen und Antworten Kataloge (FAQs) mit Hinweisen und Informationen zur Energiepreispauschale veröffentlicht. Diese enthalten auch Aussagen zu möglichen Doppelleistungen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Abschlägeam 09.11.2022 | 07:38
Wieso fragen Sie so etwas in einem Rentenforum? Was hat die Rentenversicherung mit Ihrer Steuererklärung, oder Ihrem Arbeitgeber zu tun? Einfach beim Finanzamt, oder beim AG nachfragen.
Steuerexperteam 09.11.2022 | 07:42
Die Frage dürfte die Rentenversicherung ja 5000 mal am Tag hören, also kann könnte sie sie auch beantworten. Ja sie bekommen 300 € über die Einkommenssteuerveranlagung aus dem „Arbeitnehmertopf“ und im Dezember über die Rentenversicherung.
Doriam 09.11.2022 | 07:57
Vielen Dank für die Antworten.
Peter T.am 09.11.2022 | 11:07
Hatten Sie denn bei Ihrem Minijob Arbeitgeber die Erklärung abgegeben, dass er der einzige (1.) Minijob ist? Dies war Voraussetzung, damit der AG weiß, sie beziehen nicht noch von einem weiteren Minijob-AG die Energuepauachale...
W°lfgangam 09.11.2022 | 19:12
Warum umständlich, wenn auch einfach per Link weiterklicken zu können: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/energiepreispausc… Gruß w.
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