Hallo Peter Schmitz,
für Sie wurden nach Ihren Aussagen gleichzeitig in den Jahren 2005/2006 sowohl Pflichtbeiträge wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II als auch für eine geringfügige Beschäftigung gezahlt. Ich gehe daher davon aus, dass Sie in der geringfügigen Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.
Zu Ihren Fragen bezüglich der Beitragszahlung wegen der geringfügigen Beschäftigung kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Die Beiträge wirken sich zwar rentensteigernd aus, führen aber nicht zu zusätzlichen Wartezeitmonaten, da die Zeiträume bereits mit Pflichtbeiträgen wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II belegt sind.
2. Eine Erstattung der von Ihnen gezahlten Beitragsanteile in der geringfügigen Beschäftigung ist rechtlich nicht vorgesehen.