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Experten-Antwort

doppeltes Einbezahlen in Rentenversicherung

von Peter Schmitz14.04.2019 | 13:34
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2 Antworten

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Hallo, in den Jahren 05/06 bezog ich ALG II und hatte gleichzeitig einen Minijob, für den ich in die Rentenversicherung einbezahlte. Frage1: War das Einbezahlen in die Rentenkasse(Minijob) für die "Katz" ? Frage2: Kann ich die Rentenversicherungsbeiträge(Minijob) zurückerstattet bekommen, da ich ja eh schon über das Arbeitsamt rentenversichert war? Für Ihre Auskunft bin ich Ihnen jetzt schon dankbar. Freundlichen Gruß P. Schmitz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Schmitz,

für Sie wurden nach Ihren Aussagen gleichzeitig in den Jahren 2005/2006 sowohl Pflichtbeiträge wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II als auch für eine geringfügige Beschäftigung gezahlt. Ich gehe daher davon aus, dass Sie in der geringfügigen Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.

Zu Ihren Fragen bezüglich der Beitragszahlung wegen der geringfügigen Beschäftigung kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Die Beiträge wirken sich zwar rentensteigernd aus, führen aber nicht zu zusätzlichen Wartezeitmonaten, da die Zeiträume bereits mit Pflichtbeiträgen wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II belegt sind.

2. Eine Erstattung der von Ihnen gezahlten Beitragsanteile in der geringfügigen Beschäftigung ist rechtlich nicht vorgesehen.

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1 Antworten

DRVam 14.04.2019 | 20:02
Antwort zu Frage 1: Kann man so nicht sagen, sorgt zumindest für eine kleine Erhöhung der Rente. Antwort zu Frage 2: Eine Beitragserstattung ist nur möglich, wenn man bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze keine 60 Beitragsmonate erreicht hat.
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