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Experten-Antwort

Dozent - Versicherungen ???

von Natalie09.07.2015 | 21:13
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo bzw. Guten Abend, Frage: Welche der Pflichtversicherungen sind wichtig? Worauf sollte man achten? Kurz zur mir: ich war 2014 halben Tag bei eine Spedition beschäftigt und den Rest des Tages Unterrichtete ich an der VHS als Dozentin. Ab März 2015 hatte ich gekündigt (Schwangerschaft), um stressfrei weiter an der VHS zu Unterrichten. Bis jetzt (09.07.2015) habe ich nur selber die Krankenversicherung bezahlt. Sollen da noch weitere (Pflicht) Versicherungen Bezahlt werden? Den einige Dozenten sagen ja und die anderen nein, bin total verwirrt. Welche versteckte kosten sind den zu erwarten. Ab den 01.08.2015 gehe ich die Fam. Versicherung meines Mannes über und ab da arbeite ich nicht mehr. Vielen Dank für eure Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Natalie,

den Ausführungen von „W*lfgang“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Hinsichtlich der prinzipiell bestehenden Rentenversicherungspflicht für selbständig tätige Lehrer/Dozenten möchte ich jedoch noch ergänzend auf die Broschüre „Selbständig - wie die Rentenversicherung sie schützt“ verweisen, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=19

herunterladen können. Hier wird nochmals ausführlich erläutert, unter welchen Bedingungen für welche selbständig Tätigen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht (siehe dort insbesondere die Seiten 6 und 17).

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9 Antworten

Herz1952am 09.07.2015 | 21:32
Hallo Natalie, außer an eine Rentenversicherung (hier wird ein Experte noch näher darauf eingehen, was möglich ist), sollten Sie an eine Berufshaftpflichtversicherung (ist keine Pflicht, ist aber eine Versicherung, falls Sie durch Ihre Tätigkeit in die "Haftpflicht" genommen werden) denken. Wenden Sie sich bitte hierfür an die Schulleitung, Ihr Versicherungsunternehmen. Manche Privathaftpflichtversicherung schließen die Berufshaftpflicht schon mit ein, fall Sie bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreiten. Lassen Sie sich also beraten, was in Ihrem Falle notwendig wäre.
Natalieam 09.07.2015 | 21:37
Ja vielen Dank - schönen Abend
Natalieam 09.07.2015 | 22:22
Hallo Wolfgang, mit der KK wurde von meiner Seite, ab den 03.2015 abgeklärt und die Freiberuflichetätigkeit angemeldet, die wissen Bescheid. Ich bezahle jeden Monat 165,- € KK inkl. Pflege., da mein Einkommen Brutto ca. 2100 Beträgt. Gruß Nat.
Natalieam 09.07.2015 | 22:25
*... Oder wurden Sie mit einem sogenannten Honorar-Vertrag sich selbst überlassen/hab mich aber nie drum gekümmert? Ja so ist es)))
W*lfgangam 09.07.2015 | 23:46
>mit der KK wurde von meiner Seite, ab den 03.2015 abgeklärt und die Freiberuflichetätigkeit angemeldet >Ich bezahle jeden Monat 165,- € KK inkl. Pflege Hallo Natalie, dann scheint soweit alles aus Sicht Sozialversicherung 'ordnungsgemäß' abgeklärt worden zu sein (und später mal keine Überraschungen/Nachforderungen von Beiträgen auf Sie zuzukommen). Durch die Geburt Ihres Kindes entstehen auch Versicherungszeiten in der Rentenversicherung - wie lange die wirken, welche Vorteile damit entstehen, lassen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle DRV/oder Rathaus/Versicherungsamt erklären - auch wann Sie dazu überhaupt aktiv werden/wann muss ich es melden. > Den einige Dozenten sagen ja Hmm, von welchen (Pflicht-)Versicherungen schwatzen denn diese - können Sie das konkret sagen/den KollegInnen auf den Zahn fühlen? Mit Rentenversicherung scheint das eher wenig/gar nichts zu tun zu haben … scheint eher der Personenkreis zu sein 'ich hab da mal was gehört, aber nix Genaues weiß ich'. Wichtig ist immer RV und KV und den damit verbunden Rechten/Pflichten - ohne Blick hinter die Kulissen kann aber nicht mal das hier abschließend beurteilt werden. Ziehen Sie demnächst mal die Laufschuhe über und joggen – aber gemächlich babygerecht - in die nächste Beratungsstelle, da wird man Sie/Ihre Rentenmöglich-/notwendigkeiten analysieren und auf den rechten Weg leiten ;-) Gruß w.
W*lfgangam 09.07.2015 | 21:56
Hallo Natalie, hier könnte bereits eine selbständige Tätigkeit vorliegen, die Sie der automatischen Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen lässt - sofern der steuerrechtliche Gewinn aus dieser Tätigkeit über 5400 EUR jährlich liegt. Hat es dazu bereits eine 'Statusfeststellung' seitens der Krankenkasse oder der Rentenversicherung gegeben? Oder wurden Sie mit einem sogenannten Honorar-Vertrag sich selbst überlassen/hab mich aber nie drum gekümmert? Ihre Aussage "Ab den 01.08.2015 gehe ich die Fam. Versicherung meines Mannes über" könnte darauf hindeuten, dass die KK Bescheid weiß/die Dozenten-Tätigkeit geprüft und für 'unschädlich' sowohl aus Renten-, wie auch aus KK-Pflicht eingestuft hat. Nichts Genaues weiß man hier aus Ihrer Frage, da der Inhalt (noch) zu dünn ist. Gruß w.
Natalieam 10.07.2015 | 00:47
Hallo Wolfgang, Herzlichen Dank für ihre Tips und ein schönes Wochenende) Gruß Nat.
_icham 10.07.2015 | 11:05
Wenn Sie momentan eine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse haben, sind Sie mehr als geringf. selbständig tätig und damit auch ganz klar rentenversicherungspflichtig!!! Schnellstmöglich einen Termin ausmachen und klären lassen, denn sonst kommen z.B. wenn Sie Kindererziehungszeiten klären lassen, Beitragsforderungen der Rentenversicherung auf sie zu!
Rentenzombieam 12.07.2015 | 12:11
und am besten 2000,00 Euro Rente kassieren wollen für ein bischen Blagenhutschen und im Caffeehaus sitzen..... stellste dir so deinen "Lebensabend" vor oder was?
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