Hallo Karin,
Als freiberufliche Dozentin sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn Sie keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen und Ihr monatliches Einkommen über 538 Euro liegt.
Da Sie planen, eine Mitarbeiterin in Teilzeit einzustellen, die mehr als 538 Euro monatlich verdient, dürfte die Rentenversicherungspflicht für Sie entfallen, da Ihre Mitarbeiterin dann sozialversicherungspflichtig wäre.
Es ist in jedem Fall wichtig, dass Sie Ihren Rentenversicherungsträger über die Beschäftigung der Mitarbeiterin informieren und dort auch relevante Unterlagen, wie den Arbeitsvertrag Ihrer Mitarbeiterin einreichen. Darüber hinaus kann es aber auch sinnvoll sein, dass Sie sich als Selbständige weiter in der Rentenversicherung absichern. Dies ist grundsätzlich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Pflichtversicherung möglich, oder gegebenenfalls alternativ über die Zahlung freiwilliger Beiträge. Dies kann sinnvoll sein, um sich bestimmte Rentenansprüche zu sichern, insbesondere im Falle einer Erwerbsminderung. Wenn Sie bis zum 02.01.1961 geboren sind, auch noch für den Fall der Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus kann auch eine Beratung zum Thema zusätzliche Altersvorsorge Sinn machen.
Diese können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, aber auch bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.
Wir empfehlen daher auch bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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