Werte ExpertIn,
ich will ja das es sich auswirkt! Denn seitens der DRV wird eine TEMR und Wiedereingliederung abgelehnt, was ich für eine Fehleinschätzung halte (das arbeitet die AnwältIn bei Gericht ab), aber ich will auch keinen Bumerangeffekt.
Mit der Erprobung könnte ich für mich und die DRV den ´Beweis´ der Arbeitsfähigkeit führen ...
Ihre Antwort enttäuscht mich in der Hinsicht, dass anzunehmen ist, dass die Meisten schon mal ein Referat gehalten haben und dass ein Schulreferat eben etwas anderes ist als ein Referat im Studium und eben eine Vorlesung ebenfalls ein anderes Niveau hat (zumindest haben sollte) als ein StudentInnenreferat.
Bei der DRV wird so viel zwischen einfachen - mittleren - schweren / schwierigen Tätigkeiten unterschieden, diese werden in tägliche Stundenkontingente Belastungen umgemünzt und mit dem angestammten Arbeitsplatz verglichen und bewertet, da muss es doch ein paar kommunizierbare Anhaltspunkte geben.
Wenn die DRV dazu so wenig hat, dann eine Einschätzung aus dem KollegInnenkreis: 1. Durchgang mittlere Stufe "eher 20 Std nach oben offen". Glücksfall Wiederholung 2. Durchgang 2-3 Std, den meisten fallen Ver(schlimm)besserungen ein ... .
Da es BerufskraftfahrerInnen gibt und die Möglichkeit der Anrechnung bei arbeitsbedingter Reisetätigkeit, hatte ich auch hier mehr als nur einen pauschalen Verweis erhofft.
P.S. an den Pillenemfehlenden Doz.
Ich kann noch so viele Pillen nehmen, Sie werden daduch nicht schlauer.
Oder um es mit meiner Oma zu sagen: "Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens".