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Experten-Antwort

Dozentinnentätigkeit und Stundenvolumen

von Dozentin und bvEMR05.12.2017 | 17:21
568 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe eine befristete volle Erwerbsminderungsrente(bvEMR). Ich könnte eine vierstündige Dozentinnentätigkeit pro Woche (Honorarvertrag, Masterstudiengang) für ein Semester bekommen. Ich ahne meine Vor- und Nachbereitungsstunden, sowas schüttel ich nicht aus dem Ärmel und das mach ich nicht unvorbereitet. Auch die PPP wollen nicht nur im Kopf entworfen, sondern auch zeitintensiv dem Computer beigebracht werden, um dann ´an die Wand geworfen´ zu werden. M.E. werde ich de facto über meine drei Stunden täglich kommen. Abgesehen von der Quasi-Unprüfbarkeit: Welche Stundenkontingente wird die DRV wohl annehmen? Wie verhält es sich mit den erforderlichen Fahrzeiten (150km)ca. zwei Autostunden resp. drei ÖPNV. Kann ich dies im Sinn einer Belastungserprobung für eine geplante Arbeitswiederaufnahme nutzen? Das Honorar ist so ´übersichtlich´ (25€ pro Std), dass ich in keine Hinzuverdienstgrenzschwierigkeiten komme ... Danke im voraus für Tipps und Hinweise.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hier im Forum können wir die möglichen Auswirkungen auf Ihre Rente leider nicht pauschal beurteilen. Vielmehr bedarf es hier einer konkreten Einzefallprüfung. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihren Fragen direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

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4 Antworten

Doz.am 05.12.2017 | 17:35
Was sind Sie von fertig. Unbedingt die Pillen nehmen.
Dozentin und bvEMRam 06.12.2017 | 14:45
Werte ExpertIn, ich will ja das es sich auswirkt! Denn seitens der DRV wird eine TEMR und Wiedereingliederung abgelehnt, was ich für eine Fehleinschätzung halte (das arbeitet die AnwältIn bei Gericht ab), aber ich will auch keinen Bumerangeffekt. Mit der Erprobung könnte ich für mich und die DRV den ´Beweis´ der Arbeitsfähigkeit führen ... Ihre Antwort enttäuscht mich in der Hinsicht, dass anzunehmen ist, dass die Meisten schon mal ein Referat gehalten haben und dass ein Schulreferat eben etwas anderes ist als ein Referat im Studium und eben eine Vorlesung ebenfalls ein anderes Niveau hat (zumindest haben sollte) als ein StudentInnenreferat. Bei der DRV wird so viel zwischen einfachen - mittleren - schweren / schwierigen Tätigkeiten unterschieden, diese werden in tägliche Stundenkontingente Belastungen umgemünzt und mit dem angestammten Arbeitsplatz verglichen und bewertet, da muss es doch ein paar kommunizierbare Anhaltspunkte geben. Wenn die DRV dazu so wenig hat, dann eine Einschätzung aus dem KollegInnenkreis: 1. Durchgang mittlere Stufe "eher 20 Std nach oben offen". Glücksfall Wiederholung 2. Durchgang 2-3 Std, den meisten fallen Ver(schlimm)besserungen ein ... . Da es BerufskraftfahrerInnen gibt und die Möglichkeit der Anrechnung bei arbeitsbedingter Reisetätigkeit, hatte ich auch hier mehr als nur einen pauschalen Verweis erhofft. P.S. an den Pillenemfehlenden Doz. Ich kann noch so viele Pillen nehmen, Sie werden daduch nicht schlauer. Oder um es mit meiner Oma zu sagen: "Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens".
Angelaam 06.12.2017 | 15:00
Zitat von Dozentin und bvEMR anzeigen
Dozentin und bvEMR schrieb

Werte ExpertIn,

ich will ja das es sich auswirkt! Denn seitens der DRV wird eine TEMR und Wiedereingliederung abgelehnt, was ich für eine Fehleinschätzung halte (das arbeitet die AnwältIn bei Gericht ab), aber ich will auch keinen Bumerangeffekt.

Mit der Erprobung könnte ich für mich und die DRV den ´Beweis´ der Arbeitsfähigkeit führen ...

Ihre Antwort enttäuscht mich in der Hinsicht, dass anzunehmen ist, dass die Meisten schon mal ein Referat gehalten haben und dass ein Schulreferat eben etwas anderes ist als ein Referat im Studium und eben eine Vorlesung ebenfalls ein anderes Niveau hat (zumindest haben sollte) als ein StudentInnenreferat.

Bei der DRV wird so viel zwischen einfachen - mittleren - schweren / schwierigen Tätigkeiten unterschieden, diese werden in tägliche Stundenkontingente Belastungen umgemünzt und mit dem angestammten Arbeitsplatz verglichen und bewertet, da muss es doch ein paar kommunizierbare Anhaltspunkte geben.

Wenn die DRV dazu so wenig hat, dann eine Einschätzung aus dem KollegInnenkreis: 1. Durchgang mittlere Stufe "eher 20 Std nach oben offen". Glücksfall Wiederholung 2. Durchgang 2-3 Std, den meisten fallen Ver(schlimm)besserungen ein ... .

Da es BerufskraftfahrerInnen gibt und die Möglichkeit der Anrechnung bei arbeitsbedingter Reisetätigkeit, hatte ich auch hier mehr als nur einen pauschalen Verweis erhofft.

P.S. an den Pillenemfehlenden Doz.

Ich kann noch so viele Pillen nehmen, Sie werden daduch nicht schlauer.

Oder um es mit meiner Oma zu sagen: "Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens".

"Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens". Tja da hat Deine Oma dich wohl richtig eingeschätzt.
Genervteram 06.12.2017 | 16:48
Die Antwort des Experten ist doch eindeutig. Nicht jeder individuelle Sachverhalt, insbesondere medizinischer Art, kann in diesem Forum geklärt werden. Wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung an Ihren RV-Träger. Das dürften Sie doch hinbekommen oder?
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