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von poland, die 2. te anfrage02.02.2010 | 12:38
2138 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich beziehe eine rente, in der zeiten nach dem deutsch-polnischen abkommen zu 5/6 berechnet wurden. darüberhinaus noch eine "alte" vbl-rente mit gesamtversorgung. bringt es mir was, wenn ich eine bescheinigung nachreiche, mit der eine 6/6-anrechnung erreiche? muss ich diese vorlegen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es kann davon ausgegangen werden, dass eine 6/6 Anrechnung zu einer Erhöhung der Rente führen könnte. Die Frage, wie sich eine Erhöhung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der VBL-Rente mit Gesamtversorgung auswirkt, kann Ihnen aber nur Ihr VBL-Träger beantworten

6 Antworten

R-Fachmannam 02.02.2010 | 14:10
Ohne Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufes und anderer Fakten wird niemand diese Frage beantworten können. Stellen Sie Ihre Frage schriftlich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers, nur von dort können Sie auf eine konkrete Antwort erhalten. ---------------- Ein etwas mit der Materie Vertrauter kann nur raten, ob Sie als Spätaussiedler aus Polen Tabellenwerte nach dem Fremdrentengesetz (FRG) im Versicherungsverlauf haben, dann wären für die FRG-Zeiten (u.a. abhängig vom Rentenbeginn) die 5/6 richtig.
R-Fachmannam 02.02.2010 | 14:10
Ohne Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufes und anderer Fakten wird niemand diese Frage beantworten können. Stellen Sie Ihre Frage schriftlich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers, nur von dort können Sie auf eine konkrete Antwort erhalten. ---------------- Ein etwas mit der Materie Vertrauter kann nur raten, ob Sie als Spätaussiedler aus Polen Tabellenwerte nach dem Fremdrentengesetz (FRG) im Versicherungsverlauf haben, dann wären für die FRG-Zeiten (u.a. abhängig vom Rentenbeginn) die 5/6 richtig.
polandam 02.02.2010 | 16:08
ich bin kein spätaussiedler. die zeiten wurden nach dem sog. d-pl-rentenabkommen 1975 bewertet. jetzt habe ich eine neue arbeitsbescheinigung die wohl zu einer 6/6 anrechnung der zeiten führt. aber eine bekannte hat mich gewarnt die einzureichen, weil ich dann keine rentenpunkte (mindestpunkte) mehr bekomme. dann wird meine rente weniger sein. ist das möglich, und muss ich diese bescheinigung einreichen?
Tschackaam 03.02.2010 | 12:24
Hallo poland, das finde ich ja nett... ja, es kann tatsächlich sein, dass die Berücksichtigung der 6/6 zu einer Reduzierung der Mindestentgeltpunkte führen kann. Problem ist... Wenn Sie das genau ausgerechnet haben möchten müssen Sie diesen Nachweis vorlegen und wenn Sie das tun, gibt es kein "Zurück" mehr! Schauen Sie doch mal in Ihrer Rentenauskunft nach, ob Sie überhaupt Mindestentgeltpunkte erhalten (haben), wenn die 0,0625 EP bereits erreicht oder überschritten sind, dann haben Sie auch keine zusätzlichen EP erhalten. Somit würde sich die 6/6 Anerkennung u.U. doch positiv auswirken. Nichts desto trotz ist es eine Frage der Ehre, alle rechtserheblichen Tatsachen anzugeben oder? Aber das ist auch mal wieder typisch! Auf Kosten der Allgemeinheit EP erschwindeln und dann auch noch so dreist sein und hier die Absolution erfragen! tse tse tse Tschacka
B´sonam 03.02.2010 | 13:49
Das würden sie doch ganz genauso machen, wenn sie direkt betroffen wären *schmunzel*
Tschackaam 03.02.2010 | 16:13
nein, ganz ehrlich nicht! Denn u.a. genau aus diesem Grunde ist unser System so im Ar...! MfG Tschacka
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