Hallo User Milena,
wie Sie beschreiben, waren Sie in Polen arbeitslos gemeldet, obwohl Sie in Deutschland gearbeitet haben. Sollte dies so richtig sein, dann werden die Zeiten der Arbeitslosigkeit mit dem Durchschnittswert der sog. Gesamtleistungsbewertung bewertet. Dieser Durchschnittswert entsteht durch die Bewertung sämtlicher Beitrags- und Anrechnungszeiten, die Sie sowohl in Deutschland als auch in Polen zurückgelegt haben.
Falls Sie nach der Beschäftigung in Deutschland nicht in Polen, sondern in Deutschland arbeitslos gemeldet waren, sollten Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen und diesen Tatbestand nochmals kläre