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Experten-Antwort

Drei Renten und Hinzuverdienst, wie versteuert?

von Maren18.12.2024 | 02:33
632 Ansichten
25 Antworten
Hallo, ab 1.2. 25 werde ich vorgezogene Rente ab 63, Witwenrente und VBL Zusatzrente beziehen. Wie würde ein Weiterarbeiten halbtags dann versteuert werden müssen? Was zählt dann als Haupt oder Nebeneinkommen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2024 | 07:34

Hallo Maren,
bei Fragen zum Steuerrecht wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

24 Antworten

Klausam 18.12.2024 | 03:55
Hallo Maren, diese Fragen müssten Sie in einem Steuerforum oder einem Steuerberater stellen. MFG
Steuern sind kein Rentenversicherungsthema am 18.12.2024 | 07:41
Für die beiden gesetzlichen Renten ist überhaupt keine Steuerklasse anwendbar (ggf. vierteljährliche Steuervorausszahlung, die das Finanzamt festlegt). Für die Betriebsrente (VBL) wird Ihre normale Steuerklasse angewendet (Steuerklasse 1 bis 5, je nach Familienstand und ggf. Auswahl bei Verheirateten). Für das Gehalt wird die Steuerklasse 6 angewendet. Das alles ist aber kein Problem, denn mit der verpflichtend abzugebenden jährlichen Einkommensteuer-Erklärung wird die Höhe der Steuer genau ausgerechnet und zu viel (oder zu wenig) vorab bezahlte Steuer wird dann natürlich ausgeglichen. Es gilt: "Steuerklasse 6: Was gilt für Rentner und Studenten? Bei Rentnern ist die Steuerklasse 6 in folgendem Fall von Bedeutung: Beziehen sie bereits eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine Betriebsrente von einem früheren Arbeitgeber und gehen zusätzlich einer Anstellung nach, gilt letztere automatisch als Nebenbeschäftigung und wird nach Steuerklasse 6 besteuert. Der Grund: Die Betriebsrente zählt bereits als Haupteinkommen und fällt somit in eine der ersten fünf Steuerklassen." Quelle: https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/steuerklasse-6/…
Vorsicht!am 18.12.2024 | 08:03
Vorsicht vor Antworten der hier antwortenden, selbst ernannten Hobbyexperten, zu steuerrechtlichen Fragen. Halten Sie sich besser an die Expertenantwort, statt an die fraglichen Beiträge dieser anonymen Wichtigtuer.
Nachsicht? Nö!am 18.12.2024 | 08:33
Vorsicht! schrieb

Vorsicht vor Antworten der hier antwortenden, selbst ernannten Hobbyexperten, zu steuerrechtlichen Fragen. Halten Sie sich besser an die Expertenantwort, statt an die fraglichen Beiträge dieser anonymen Wichtigtuer.

Was andere hier schreiben, geht Sie schlicht und einfach überhaupt nichts an. Wenden Sie sich mit Ihren Wünschen doch einfach an die Forumsbetreiber. Aber darum geht es Ihnen ja gar nicht, sonst würden Sie hier andere nicht unverschämt und völlig sinnfrei anpöbeln. Im Übrigen können gerade Sie mit Ihrem DAuergeblöke erwiesenermaßen die Qualität der Antworten in keinster Weise beurteilen, weil Sie ganz offensichtlich von der Materie null Ahnung haben. Aber mit solchen Trollen wie Ihnen wird man wohl leben müssen. Gerne können Sie jetzt weiterpöbeln, wenn Ihnen das in Ihrem dauerangepissten verkorksten kleinen Leben wenigstens ein bisschen dreckige Befriedigung und Erleichterung verschafft.
Gruß von Montyam 18.12.2024 | 12:14
Großer Tipp! schrieb

Dein Gelabere schlägt doch alles andere um Längen!😂

Du bist so voller Scheiße, dass Du demnächst platzen wirst. Das gibt eine wunderbare Sauerei.
Gruß von Montyam 18.12.2024 | 12:14
Großer Tipp! schrieb

Dein Gelabere schlägt doch alles andere um Längen!😂

Du bist so voller Scheiße, dass Du demnächst platzen wirst. Das gibt eine wunderbare Sauerei.
Projektion am 18.12.2024 | 13:59
Genau schrieb

Fick Dich selber, sonst macht das ja keiner

Wie Sie eigene Probleme auf andere übertragen, zeugt von einem stark geminderten Intellekt, aber belustigt andere!😂
Projektionam 18.12.2024 | 14:00
Gruß von Monty schrieb

Du bist so voller Scheiße, dass Du demnächst platzen wirst.

Das gibt eine wunderbare Sauerei.

Wie Sie eigene Probleme auf andere übertragen, zeugt von einem stark geminderten Intellekt, aber belustigt andere!😂
Obacht!am 18.12.2024 | 15:10
Vorsicht! schrieb

Vorsicht vor Antworten der hier antwortenden, selbst ernannten Hobbyexperten, zu steuerrechtlichen Fragen. Halten Sie sich besser an die Expertenantwort, statt an die fraglichen Beiträge dieser anonymen Wichtigtuer.

Der User "Steuern sind kein Rentenversicherungsthema" hat die Fragen ganz oben vollumfänglich und völlig korrekt beantwortet. Und Sie haben null komma null Ahnung von irgendetwas, wie immer halt. Und bloß, weil Sie komplett ahnungslos sind, heißt das noch lange nicht, dass das auch auf andere zutrifft. Aber schon klar, das werden Sie nie kapieren, wie denn auch. Ein Musterbeispiel für den Dunning-Kruger-Effekt sind Sie jedenfalls, ist doch auch mal was :-)
Vorsicht!am 18.12.2024 | 15:20
Obacht! schrieb

Der User "Steuern sind kein Rentenversicherungsthema" hat die Fragen ganz oben vollumfänglich und völlig korrekt beantwortet.

Und Sie haben null komma null Ahnung von irgendetwas, wie immer halt.

Und bloß, weil Sie komplett ahnungslos sind, heißt das noch lange nicht, dass das auch auf andere zutrifft.

Aber schon klar, das werden Sie nie kapieren, wie denn auch.

Ein Musterbeispiel für den Dunning-Kruger-Effekt sind Sie jedenfalls, ist doch auch mal was :-)

Viel Ahnung scheinen Sie weder vom Steuerrecht, noch vom Inhalt und den Richtlinien dieses Forums zu haben. Ist aber auch gleichgültig. Wer die Expertenantwort liest und sich trotzdem nach den Antworten von Wichtigtuern zu rentenfremden Themen richtet, ist selber Schuld. Ich werde weiterhin vor diesen unpassenden Beiträgen warnen und es ist mir völlig gleichgültig, was Subjekte wie Sie davon halten. Verhindern können Sie es glücklicherweise nicht.😉
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