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DRINGEND: Nachtrag - Statusfeststellung

von whisk26.02.2008 | 17:50
1409 Ansichten
3 Antworten
Vielen Dank für Ihre kompetente Antwort. Soviel ist also sicher: möchte ich NICHT versicherungspflichtig werden, darf ich die 400€ nicht übersteigen, falls doch, muss ich für die RV alleine aufkommen. Wie muss ich nun vorgehen, wenn ich mich dazu entschließe, ÜBER 400€ zu verdienen und somit für die RV allein aufzukommen? Müsste ich mich sofort an die DRV wenden und kundtun, dass ich ab xx.xx. selbständig bin und: könnte ich dann annehmen und angeben, ich sei "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" oder ist das ganze formlos? Oder muss ich zuerst auf jeden Fall eine Statusfeststellung bei der DRV machen lassen bzw. würde diese aus meiner Mitteilung folgen? UND: Wenn dabei - was ich zwar nicht glaube - herauskäme, ich wäre tatsächlich abhängig beschäftigt und mein AG weigert sich partout, mich anzustellen,müsste ich ja den Verlust der Tätigkeit befürchten - schwierig, da ich ja darauf angewiesen bin. Wäre nochmals sehr dankbar für eine baldige Antwort...

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.02.2008 | 09:32

Wir empfehlen Ihnen sich direkt bei Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.Für das sog. Statusfeststellungsverfahren ist der bundeseinheitliche Vordruck V 027 zu verwenden.

2 Antworten

Gerhardam 26.02.2008 | 18:15
...habe den Beitrag abboniert, da mich die Antwort auch interessiert! (Trittbrettfahrer) Gerhard ;)
Isisam 26.02.2008 | 20:33
Also irgendwas hast Du da falsch verstanden. Wenn Du über 400 Euro, also 400,01 Euro bis 800 Euro Brutto verdienst liegst Du in der sogenannten Gleitzone. Hier werden die Beiträge auf eine ganz besondere Art und weise berechnet. Da mußt Du die RV Beiträge nicht selbst und alleine zahlen. (Zumindest habe ich das im letzten Jahr noch in meiner Ausbildung zum SOFA gelernt) Du kannst auf die besondere Art der Berechnung in der Gleitzone verzichten, mußt es aber nicht. Ich habe im Internet unter folgendem Link einen Text gefunden der Dir evtl. etwas helfen wird. Hoffentlich kann ich ihn einfügen hier und werde nicht gesteinigt. ;-)) http://www.rententips.de/rententips/mijob/16.php… Ansonsten ist hier der Text dazu: Verzicht auf die Gleitzonenregelung Wer eine Beschäftigung bis zum oberen Grenzwert der Gleitzone (800 EUR) ausübt, kann gegenüber seinem Arbeitgeber auf die Anwendung der Gleitzonenregelung zur Rentenversicherung verzichten. Der Arbeitnehmer dann zur Rentenversicherung den vollen Arbeitnehmeranteil, der auf das gezahlte Entgelt entfällt. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind weiterhin die ermäßigten Beiträge zu zahlen. Auf den Arbeitgeberanteil zum Rentenversicherungsbeitrag hat ein Verzicht keine Auswirkungen. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann nicht wiederrufen werden. Er gilt so lange, wie die Gleitzonenbeschäftigung ausgeübt wird. Der Vorteil aus einem Verzicht ist minimal - wie das folgende Beispiel verdeutlichen soll: Beispiel: Es wird ein monatliches Entgelt in Höhe von 600 EUR erzielt. Mit der Gleitzonenregelung beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung 42.88 EUR, bei Verzicht 58.50 EUR. Auf das Jahr hochgerechnet erhält der Arbeitnehmer 187.44 EUR netto weniger ausgezahlt. Ohne Verzicht ergibt sich aus dem auf das Jahr hochgerechneten Verdienst eine monatliche Rentenanwartschaft von 5.52 EUR in den alten und 5.79 EUR in den neuen Bundesländern. Bei Verzicht betragen diese Rentenanwartschaften 6.37 EUR in den alten und 6.68 EUR in den neuen Bundesländern. Das heißt: Durch 187.44 EUR zusätzliche Beiträge im Jahr steigert sich die Jahresrente um 10.20 EUR in den alten und 10.68 EUR in den neuen Bundesländern. Es müsste also rund 18 Jahre Rente bezogen werden, um die zusätzlichen Rentenbeiträge - ohne jegliche Rendite - wieder "reinzubekommen".
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