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Experten-Antwort

Drogentest berufliche Reha

von Timo10.02.2025 | 15:12
976 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mir wurde eine berufliche Reha bewilligt. Davor war ich in medizinischer Reha. In meinem Entlassbericht wurde erwähnt, dass ich in der Vergangenheit Cannabis konsumiert habe und kurz davor abstinent wurde. Meine Sachbearbeiterin der DRV hat angekündigt, dass ich während der beruflichen Reha Drogen- und Alkoholtests machen muss. Nun lauten meine Fragen: Wer führt diese Tests durch und wo? Muss man dafür extra zur Rentenversicherung oder kann man diese Tests auch bei seinem Arzt machen? Werden da Urintests oder Bluttests durchgeführt? Da sie von der Mehrzahl gesprochen hatte, nehme ich an, dass es trotz negativem Ergebnis nicht bei einem Test bleiben wird? Muss ich diese Tests überhaupt machen? Meine medizinische, sowie berufliche Reha stehen in keinem Zusammenhang mit einer Suchterkrankung o.ä.. Da diese Info ganz am Ende kam, kamen mir die Fragen erst danach. Online habe ich dazu auch keine Informationen gefunden. LG T.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Timo,

wie bereits durch andere User geschrieben empfehle ich sich zum einen mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und zum anderen mit der Rehabilitationsklinik, welche für den Ablauf der Maßnahme verantwortlich ist. Diese können Ihnen die offenen Fragen bezüglich der Testmöglichkeiten am Besten beantworten.

Das Verweigern von Alkohol- und Drogentests sowie der Konsum von Alkohol und Drogen während der Maßnahme kann unter Umständen zum vorzeitigen Abbruch führen.

 

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

xyzam 10.02.2025 | 15:19
Na dann fragen sie am besten ihre Sachbearbeiterin und/oder die Reha-Einrichtung oder warten erstmal ab bis es jemand konkret einfordert.
abcam 10.02.2025 | 15:30
Solche Tests werden normalerweise von den Veranstaltern der Maßnahme durchgeführt. Während der Schulungs- und Arbeitszeiten dürfen Sie nicht berauscht sein. Wenn die Maßnahme ambulant durchgeführt wird, geht es niemanden was an, was Sie in Ihrer Freizeit machen. Sollte sie aber stationär sein, müssen Sie sich an die Hausordnung halten. Und darin kann der Konsum von Suchtmitteln verboten werden.
Klarer Fallam 10.02.2025 | 16:32
Taja, wenn die Reha-Einrichtung es nicht geil findet, dass jemand besoffen oder zugekifft zu "Arbeit " erscheint, dann ist das absolut nachvollziehbar und auch, dass das mit regelmäßigen Tests geprüft wird. Diese Reha kostet den Kostenträger und damit die Beitragszahler schließlich auch eine Menge Geld. Das kann dann jeder Rehabilitant selber entscheiden, was ihm wichtiger ist.
Timoam 10.02.2025 | 17:13

Zitat von der Moderation entfernt.

Wie aus meinem Text zu entnehmen ist, liegt der Konsum in der Vergangenheit und der Test wird negativ ausfallen. Die Fragen beziehen sich auf den Ablauf. Es gibt Personen, welche damit schon ihre Erfahrung gemacht haben und evtl. Antworten haben. Wenn Sie nicht dazu gehören, ist das schön. Es zwingt Sie aber niemand sich mit meinem Beitrag auseinanderzusetzen.
Timoam 10.02.2025 | 17:17
Zitat von Klarer Fall anzeigenausblenden
Das man nüchtern zur Arbeit oder zu einer Maßnahme erscheint, ist wohl klar. Meine Frage war nicht, ob die Reha-Einrichtung es "geil" findet, wenn ich zugekifft erscheine. Entschuldigen Sie, falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Trotzdem Danke für die Antwort.
Timoam 10.02.2025 | 17:46

Zitat von der Moderation entfernt.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Problem sehe ich an der Sache nicht. Hätte nur sein können, dass jemand etwas weiß. Habe davon noch nie zuvor gehört.
Ususam 10.02.2025 | 19:38
Völlig normal, dass bei entsprechender Indikation solche Tests veranlasst werden. Es will Sie keiner ärgern.
Heinricham 10.02.2025 | 21:07
Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz regelt den Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen. Es enthält jedoch keine spezifischen Bestimmungen zu Drogentests bei Erwachsenen im Rahmen von Bildungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Deshalb kann zusammenfassend gesagt werden: es gibt keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Drogentests bei Erwachsenen in Bildungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Drogentests, insbesondere Cannabistests, bei Erwachsenen ohne Zusammenhang mit Vergehen im Straßenverkehr oder anderen strafrechtlich relevanten Handlungen, könnten verschiedene Persönlichkeitsrechte verletzen. Hier sind einige relevante Grundrechte und Prinzipien: 1. Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) Ein erzwungener Drogentest (z. B. Urin- oder Blutprobe) greift in die körperliche Integrität ein. Jede medizinische Untersuchung oder Probeentnahme ohne Einwilligung kann als Eingriff in dieses Grundrecht betrachtet werden. 2. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) Dieses schützt das Recht auf Selbstbestimmung und Privatsphäre. Ein Drogentest ohne konkreten Anlass greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, da er personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand und den Konsum bestimmter Substanzen offenbart. 3. Datenschutzrecht (Art. 8 EU-Grundrechtecharta, DSGVO, BDSG) Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, einschließlich Testergebnissen, unterliegt strengen Regelungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein Test ohne freiwillige, informierte Einwilligung verstößt gegen das Prinzip der Datensparsamkeit und kann unzulässig sein. 4. Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) Sollten Drogentests gezielt auf Cannabiskonsumierende abzielen, könnte dies eine Diskriminierung darstellen – insbesondere, da Alkohol- oder Nikotinkonsum nicht gleichermaßen getestet wird. 5. Berufsfreiheit (Art. 12 GG, sofern im Arbeitskontext) Falls Arbeitgeber ohne begründeten Verdacht auf Cannabis testen würden, könnte dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die freie Berufsausübung darstellen. Fazit: Ohne konkrete Verdachtsmomente oder eine gesetzliche Grundlage (z. B. im Straßenverkehr oder sicherheitskritischen Berufen) sind verpflichtende Cannabistests problematisch. Sie greifen in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Datenschutz und Selbstbestimmung ein. In Bildungs- oder Reha-Einrichtungen wäre ein Test nur mit freiwilliger Zustimmung zulässig.
Heinricham 12.02.2025 | 10:05
Achso. Aufgrund des Cannabiskonsum Gesetzes geht es niemanden etwas an, ob du rauchst oder nicht. Auch und vor allem die Rentenversicherung
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