Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Druck durch Krankenkasse zum Rentenantrag?

von GertraudH05.09.2014 | 17:31
3531 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bitte die Experten um Rat: Mein Mann ist seit Oktober 2013 an Lungenkrebs erkrankt. Die Chemo ist überstanden, aus der sich anschließenden Reha wurde er arbeitsunfähig entlassen. Nun macht die Krankenkasse Druck, mein Mann soll einen Rentenantrag stellen, da er im vergangenen Jahr sein 63. Lebensjahr vollendet hat. Kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen, bevor der Anspruchszeitraum beendet ist? Muss die "Rente mit 63" beantragt werden? Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit eintreten könnte, wenn evtl. auch nur stundenweise. Was wäre bei einem "Muss" sinnvoller: Rente mit 63 oder Erwerbsunfähigkeitsrente? Ich bedanke mich schon jetzt für jeden guten Rat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich hat die Krankenkasse die Möglichkeit, das Dispositionsrecht von Versicherten einzuschränken und sie in ihren Gestaltungsmöglichkeiten zu beschränken.

In der Regel deutet ohnehin der Rentenversicherungsträger den Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente um, wenn ein Versicherter arbeitsunfähig entlassen wird. Um die Einstellung des Krankengeldes zu umgehen, bleibt Ihnen bei einem eingeschränkten Dispositionsrecht oft nur die Möglichkeit, dann auch einen entsprechenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Eine Aufforderung zur Beantragung der Altersrente mit 63 ist von der Krankenkasse nicht möglich. Sofern Ihr Dispositionsrecht noch nicht eingeschränkt wurde, wäre zu überlegen, gleich die abschlagsfreie Altersrente mit 63 mit einem gewünschten Rentenbeginn zum .... zu beantragen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausführlich beraten zu lassen, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und welche Rente für Sie am günstigsten ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 05.09.2014 | 19:15
Glauben Sie wirklich daran, dass ein knapp 64 Jähriger, der seit einem Jahr wegen Lungenkrebs nicht mehr arbeitet, nochmals ins Arbeitsleben zurückkehrt? Und wenn, wäre das sinnvoll? Ist nicht Anderes viel, viel mehr wert? Zum Rentenantrag kann die Kasse Ihren Mann nicht auffordern. Wohl aber zu einem Rehaantrag und zwar in der Hoffnung, dass die DRV diesen Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandelt..... Und wegen der Rentenhöhe empfehle ich ein persönliches Beratungsgespräch, dort kann Ihnen alles erklärt werden.
Sozialröchler?am 05.09.2014 | 23:02
Zu einem Rentenantrag kann die Krankenkasse Sie nicht auffordern. Für die Aufforderung zum Reha-Antrag sieht die Krankenkasse offenbar keinen Raum. Wenn Sie keine schriftliche Aufforderung erhalten, die Sie rechtlich überprüfen lassen können, können Sie das Drängen ignorieren. Man versucht es halt mal. Für die Einschränkung des Dispositionsrechts hat das Bundessozialgericht inzwischen im Rahmen der Rechtsprechung Regeln festgelegt, die durch die Krankenkassen häufig ignoriert werden. Die "Grundsätze der Rentenversicherungsträger zum Dispositionsrecht des Versicherten" finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgbv…
Platzverweisam 05.09.2014 | 23:10
http://www.rentenberatung-rumm.de/cms/index.php?option=com_conte… "Es müssen hier einige Voraussetzungen erfüllt sein, um den Versicherten in eine Rente zwingen zu können. Es muss durch ein qualifiziertes Gutachten dokumentiert sein, dass die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten tatsächlich erheblich gefährdet oder gemindert ist. Auch hat die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung, ob ein Versicherter zur Antragsstellung aufgefordert wird oder nicht, ihr Ermessen pflichtgemäß auszuüben. Der Betroffene ist vor Erlass des ihn belastenden Verwaltungsaktes zu hören. Die überwiegende Mehrzahl dieser Bescheide ist fehlerhaft. Daher mein Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und nicht vorschnell von Ihrer Krankenkasse zu einer Reha- oder Rentenantragsstellung drängen." http://www.dewezet.de/portal/anzeigen/themenwelten/themenwelten-…
GertraudHam 06.09.2014 | 13:15
an KSC: Die Hoffnung stirbt zuletzt! Für die anderen Antworten bedanke ich mich und werde mich ratsuchend z. B. an den Sozialverband, deren Mitglieder wir sind, wenden.
Ingo Kruseam 12.04.2017 | 17:55
Ich bin 57 Jahre jung und habe das gleiche Problem. Mein Onkologe empfiehlt die Wiedereingliederung. Die AOK möchte diese aber verweigern und mich in der Erwerbsminderungsrente sehen. Das kann ich mir aber finanziell nicht leisten. Dann lieber am Krebs sterben? Welche Rechte habe ich? Dankbare Grüße Ingo Kruse
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026