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Experten-Antwort

Drv Berater

von Eisenbahn04.10.2023 | 13:47
199 Ansichten
4 Antworten
Hallo, Mir wurde eine LTA (Umschulung) von der DRV genehmigt und leider lehnt mein Berater alles von mir vorgeschlagene ab mit der Begründung ich solle mir was suchen das zu meinem Leiden passt (bandscheinebnvorfall). Dies habe ich soweit verstanden und ihm erklärt das ich aber auch nicht 8 std im Büro sitzen kann weil meine Beine dadurch taub werden. Ich wurde jetzt dazu reingelegt eine Maßnahme in den bfw friedhorst zu machen die ich aber nicht möchte und kann!!! Im bfw friedehorst sind nur kaufmännische Berufe. In dem Gutachten des Arztes steht auch das ich bewegung brauche und jetzt wurde mir wieder der 12te vorschlage meinerseits abgelehnt mit der Begründung das der Beruf des pharmazeutisch technischen assissten zu körperlich anstrengend sei. Ich empfinde das nicht so da ich sehr viel Abwechslung als PTA habe. Kann ich mich irgendwie gegen diese Willkür des Beraters wehren und kann ich den Berater wechseln? Mfg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2023 | 06:48

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.

Ich gehe davon aus, dass ein LTA-Bedarf besteht, eine Entscheidung über eine konkrete Leistung aber noch nicht getroffen worden ist.

 

Im Gesetz heißt es u. a.: „… Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt …“ (§ 49 Abs. 4 S. 1 SGB IX). Ziel sollte daher immer sein, gemeinsam eine geeignete Leistung zu erarbeiten.

 

In Ihrem Fall bestehen offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich einer geeigneten Leistung zwischen dem Rehabilitations-Berater und Ihnen.

 

Selbstverständlich steht es Ihnen daher frei, sich schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden, auf die bisherigen Differenzen hinzuweisen und daher um die Zuweisung eines anderen Rehabilitations-Beraters zu bitten und auch eine konkrete Leistung zu beantragen.

3 Antworten

Königam 04.10.2023 | 15:19
Sie können Ihre Probleme mit dem Berater der Deutschen Rentenversicherung schriftlich mitteilen. Ob das allerdings dazu führt, dass Ihnen ein anderer Berater oder eine andere Beraterin zugeteilt wird und diese dann auch anders entscheiden, wird Ihnen niemand sagen können.
Peter T. am 04.10.2023 | 15:49
Bei uns auf Arbeit haben viele Kolleginnen und Kollegen mittlerweile einen Schreibtisch der höhenverstellbar ist. Diesen würde sicherlich die DRV auch "sponsern", wenn es abwechselnd sitzend/stehend vom Arzt angeraten ist. Und nebenbei, auch im Büro muss man mal kopieren oder bei anderen Kollegen die Lage besprechen. Also 8 Stunden sitzen ist eh nicht mehr zeitgemäß. Viel Erfolg...
Versucham 04.10.2023 | 15:58
Wenn Ihre Ideen so gar keine Zustimmung bei Ihrem Berater finden, können Sie sich ja mal mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Verbindung setzten. Lassen Sie sich dafür den Bericht von der Arbeitserprobung geben. Dann haben Sie eine Alternativmeinung dazu, was sinnvoll sein könnte. Etwas verwundert bin ich, dass die Umschulung ohne Festlegung des Berufs erfolgt sein soll. Das wäre sehr ungewöhnlich. Kann es sein, dass bisher nur der LTA-Bedarf festgestellt wurde? Und übrigens: Bei Bürojobs muss der Arbeitgeber inzwischen dafür sorgen, dass Sie nicht nur sitzen. Deshalb boomen die Schreibtische, an denen Sie auch im Stehen arbeiten können, ganz nach Ihrem Bedarf.
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