Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.
Ich gehe davon aus, dass ein LTA-Bedarf besteht, eine Entscheidung über eine konkrete Leistung aber noch nicht getroffen worden ist.
Im Gesetz heißt es u. a.: „… Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt …“ (§ 49 Abs. 4 S. 1 SGB IX). Ziel sollte daher immer sein, gemeinsam eine geeignete Leistung zu erarbeiten.
In Ihrem Fall bestehen offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich einer geeigneten Leistung zwischen dem Rehabilitations-Berater und Ihnen.
Selbstverständlich steht es Ihnen daher frei, sich schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden, auf die bisherigen Differenzen hinzuweisen und daher um die Zuweisung eines anderen Rehabilitations-Beraters zu bitten und auch eine konkrete Leistung zu beantragen.