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Experten-Antwort

DRV Bescheid und Krankengeld

von Jessica31.03.2026 | 19:55
208 Ansichten
9 Antworten

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Hallo Folgende Frage Ich habe am vergangenen Freitag 27.03.26 rückwirkend eine EM Rente bewilligt bekommen ( ab 01.10. 25) Die Rente wird gezahlt ab 01.05.26 Krankenkasse hat bereits ab 28.03.26 das Krankengeld eingestellt. Sehe ich das richtig , das ich 2 Monate, keinerlei Einkommen habe? Katastrophe……. Wie soll das gehen?? Ist das korrekt so??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jessica,

 

die Antworten von Schade und Kein Problem haben Ihnen ja bereits weiter geholfen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

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8 Antworten

Korrekt!am 31.03.2026 | 20:09
Sie sehen das richtig!
Renteam 31.03.2026 | 20:26
Sie bekommen zumindest die Rente vom 29.3. bis 30.4. ausgezahlt, sobald die DRV das abgerechnet hat. Denke mal spätestens Ende April ist das Geld da. Und Mai kommt erst Ende Mai. Aber so ist es ja bei den Meisten im Arbeitsleben auch
abcam 31.03.2026 | 20:40
Ja. Außerdem wird die KV wird ab Rentenbeginn 1.10.2025 bis 17.3.2026 ihr Geld zurückhaben wollen.
Jessicaam 31.03.2026 | 20:46
Hallo und danke für Ihre Antwort Ich bekomme lt. Schreiben doch erst ab 01.05.26 Rente gezahlt?? Sie schrieben vom 29.03.26 bis 30.04.26 Rente( Zahlung) Ist das so? Obwohl im Bescheid steht 01.05.26?
Schadeam 31.03.2026 | 21:00
Im 1. Beitrag haben Sie doch geschrieben dass die Rente ab 10/25 bewilligt ist, lediglich die laufende Zahlung beginnt mit der Mairente. Sobald die Kasse der DRV mitgeteilt hat, dass ab 29.03. kein KG mehr fließt, bekommen Sie natürlich das Geld für den April und anteilig für die paar Tage im März ausgezahlt. Wenn die Kasse schnell ist, kann die Aprilrente Mitte April auf Ihrem Konto sein, obwohl sie ja erst am 30.04. fällig ist......
Kein Problemam 31.03.2026 | 21:00
Ja und? Das verrechnet die DRV direkt mit der Krankenkasse. Davon bekommt die Rentnerin gar nichts mit. Wenn das Krankengeld höher war (was meistens so ist), muss die Rentnerin den übersteigenden Betrag aber NICHT zurückzahlen an die Krankenkasse.
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