Dem Beitrag von Hans Ries stimme ich grundsätzlich zu. Wenn man aber nicht bei der DRV vorbeischauen kann, dann reicht auch eine amtlich beglaubigte Geburtsurkunde aus. Sie müssen Ihre Original-Geburtsurkunde nicht übersenden. Sie sollten sich jedoch diese Originalurkunde bei einer amtlichen Stelle (Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung des Wohnortes) beglaubigen lassen und können dann die beglaubigte Geburtsurkunde übersenden.