Hallo Franziska,
das hört sich jetzt wahrscheinlich etwas hochtrabend an, aber alle Rentenversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Das heißt, diejenigen, die die Beiträge entrichten, wirken auch an der Erledigung der dem Versicherungsträger übertragenden Aufgaben mit, treffen alle wichtigen organisatorischen und personellen Entscheidungen und üben die erforderlichen Kontrollfunktionen aus. Kriterien der Selbstverwaltung sind:
-rechtliche Selbstständigkeit (= Ausgliederung aus der unmittelbaren Staatsgewalt, selbstständige Entscheidungsbefugnisse und eigene Verantwortung für die wahrzunehmenden Aufgaben),
-Mitwirkung der Betroffenen (Versicherte und Arbeitgeber).