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Experten-Antwort

DRV fordert Nachzahlung Krankenkassenbeiträge

von Genazino31.10.2013 | 10:08
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich bin zu 50% schwerbehindert und erhalte seit 1.07.2008 eine volle EU-Rente + Zahlunge aus einer privaten BU-Rente. Damals erhielt ich ein Schreiben von der AOK in dem mir mitgeteilt wurde, ich sei als Rentner in der Pflichtversicherung der Renter versichert und die Beiträge würden von der DRV direkt an die AOK abgeführt werden. Jetzt zu dem Problem: Weder in meinem ersten Bescheid, noch in den folgenden Bescheiden von der DRV waren die Felder betreffend der Krankenkassenbeiträge ausgefüllt. Ich habe dem eigentlich auch nie Bedeutung zugemessen, da ja alles in Ordnung schien. Jetzt hat sich herausgestellt, daß die DRV mir seit 2008 immer die Bruttorente (also ohne Abzug der Krankenkassenbeiträge) überweisen hat. Ich habe seither mich mehrmals bei der AOK gemeldet und wegen denr Krankenkassenbeiträge erkundigt, dort wurde mir immmer mitgeteilt alles sei in Ordnung, sie würden das Geld von der DRV erhalten.... Erst durch mein hartnäckiges Nachhaken bei der DRV und der AOK hat sich nun herausgestellt, daß ich bei der DRV wohl als freiwilliger Versicherter gemeldet war(obwohl die AOK mich seit 2008 als pflichtversicherten Rentner gemeldet hatte) und somit keine Krankenkassen-Beiträge für mich abgezogen wurden.... Langer Rede kurzer Sinn: Jetzt fordert die DRV die Beiträge seit 2009 von mir zurück, da ich ja jeden Monat eine Überzahlung in höhe der nicht abgeführten Beiträge erhalten habe. Meine Frage: Ist es rechtens, daß ich jetzt den Fehler der AOK und DRV ausbaden muss, obwohl ich ja diesen erst durch hartnäckiges Nachfragen aufgedeckt habe.....eventuell wäre das niemals aufgefallen und ich hätte noch 20 Jahre lang zuviel Geld bekommen. Gibt es keinen gewissen Vetrauensschutz ? Ich muss mich doch auf Bescheide der DRV bzw. AOK auch verlassen können... Ich sehe ja ein, daß ich zukünftig die Beiträge abgezogen bekomme, aber die Nachzahlung empfinde ich in diesem Fall als ungerecht, zumal ich ja den Fehler selbst aufgedeckt habe und es sich um eine Summe von über 6000 Euro handelt..... Ich hätte ja gewisse Ersparnisse, aber muss ich diese nun für die Fehler anderer opfern ? Einen Bescheid über die Nachzahlung habe ich schon von der DRV erhalten und habe Widerspruch eingelegt. Wie hoch schätzen sie die Chancen ein, daß in diesem Fall auf eine Nachzahlung verzichtet wird seitens der DRV ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Genazino,

leider kann hier keine konkrete Antwort zu Ihrem Problem gegeben werden, da dies ohne Kenntnis des kompletten Vorganges, wie er sich aus der Akte ergibt, nicht möglich ist. Ihre Einwände gegen den Rückforderungsbescheid werden durch das Widerspruchsverfahren geprüft. Dies können Sie jetzt nur abwarten.

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10 Antworten

Sonneam 31.10.2013 | 14:32
Es scheint aus Ihrer Sicht ungerecht, ist aber rechtens. Die DRV fordert im Auftrag der Krankenkasse die Beiträge bei Ihnen nach (§255 SGB V); dabei wird lediglich die 4-jährige Verjährung beachtet. Sie werden nicht umhin kommen,die Beiträge nachzuzahlen.
Sonneam 31.10.2013 | 14:33
Ergänzung: die DRV ist nicht Befug auf die Rückforderung der Beiträge zu verzichten, da es eine Forderung der Krankenkasse ist. Ihr Widerspruch wird somit nicht erfolgreich sein.
=//=am 31.10.2013 | 17:18
Ihr Fall ist aus meiner Erfahrung leider kein Einzelfall! Die DRV bekommt vor Bewilligung einer Rente einen Datensatz der Krankenkasse, worin dokumentiert ist, welchen Status der Versicherte hat: Pflichtvers., freiwillig vers., familienvers. u.ä. Die DRV fragt NICHT nach, ob dies tatsächlich stimmt, da hätte man ja viel zu tun, sondern verläßt sich darauf, was die KK meldet. Ich habe schon erlebt, dass Krankenkassen nach 8 - 10 Jahren plötzlich festgestellt haben, dass der Versichertenstatus falsch ist. An Ihrer Stelle würde ich im Widerspruchsverfahren so argumentieren: 1. hat Ihnen die AOK immer wieder versichert, dass alles rechtens ist und die Beiträge von der DRV kommen. 2. sollte Ihnen die DRV einen Nachweis überlassen, WIE Sie dort tatsächlich gemeldet waren.
Genazinoam 31.10.2013 | 17:35
Vielen Dank für die Antworten, mich belastet das Ganze einfach. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie versucht jemand zu betrügen oder bin jemandem etwas schuldig geblieben, das soll sich auch nicht ändern ! Nur empfinde ich es trotzdem ungerecht, daß ich jetzt soviel nachzahlen soll, obwohl ich mich seit ca. 2010 darum gekümmert habe...von Seiten der AOK wurde mir mehrmals mitgeteilt ich sei versichert und ich müsse mich um nichts kümmern.... Danke an =//= ...so in etwa habe ich das auch bisher formuliert. Ich bin noch in der IGM und dort wurde ich bei dem Widerspruch unterstützt. Wir haben auch gleichzeitig bei der AOK um eine eventuelle Kulanzregelung gebeten. Achja Werte/r Ilsi....ihren sarkastischen Kommentar verbitte ich mir...sie haben nicht begriffen worum es geht....
Ludwigam 01.11.2013 | 09:29
=//=am 05.11.2013 | 14:40
Nur noch ein Tipp: Passen Sie auf, dass nicht nur die DRV die Überzahlung zurückfordert, sondern auch noch die Krankenkasse die Beiträge von Ihnen fordert!!!! So war es nämlich im Fall einer Bekannten, wo die KK auch erst nach Jahren festgestellt hat, dass sie pflichtversichert war, obwohl es bei der DRV anders gemeldet war! Neben der ÜZ der DRV hat die KK auch noch die Beiträge im 4-stelligen Betrag von ihr gewollt, obwohl die DRV diese ja zwischenzeitlich überwiesen hat (dadurch ist ja erst die Rentenüberzahlung entstanden). Nachdem der Sohn meiner Bekannten dies der KK gegenüber erklärt hat, war die Beitragsforderung der KK ganz schnell vom Tisch. Also bitte aufpassen. Sie wissen aber schon, dass bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch aus der privaten BU-Rente Beiträge zu zahlen sind? Hoffentlich hängt das nicht alles irgendwie zusammen, sonst wird´s kompliziert und muß mit der KK direkt geklärt werden.
Anniam 05.11.2013 | 20:59
Die private BU geht die KK nichts an. Es handelt sich nicht um Arbeitsentgelt.
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