Hallo Sonja,
letztlich entscheidet der medizinische Dienst der Rentenversicherung darüber, ob und wann weitere Begutachtungen vorzunehmen sind, um eine klare Entscheidung treffen zu können. Möglich ist dies auch nach einer Rehabilitationsleistung, bei der ja auch ein Abschlussbericht erstellt wird.
Ihre Reha hatte einen anderen Schwerpunkt (Neurologie, Orthopädie, Kardiologie) als das nun anstehende Gutachten und es spielen mehrere Fachrichtungen eine Rolle in der Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit
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