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Experten-Antwort

DRV/ Krankenkasse

von Sunny12.04.2024 | 05:39
177 Ansichten
4 Antworten

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Hey Warum benötigt die DRV Informationen darüber, wie lange ich noch Krankengeld von der KK bekomme. Es geht um einen EMR - Antrag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunny,

die DRV muss den Rentenbeginn prüfen, dieser ist bei befristeten Renten üblicherweise der 7. Kalendermonat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung. Ausnahmen sind geregelt im § 101 Abs. 1a SGB VI

 

"(1a) Befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet, wenn

1. entweder

a) die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Träger der Rentenversicherung zur Folge hat, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt, oder

b) nach Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Träger der Rentenversicherung ein Anspruch auf Krankengeld nach § 48 des Fünften Buches oder auf Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen endet und

2. der siebte Kalendermonat nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht erreicht ist.

 

In diesen Fällen werden die Renten von dem Tag an geleistet, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet."

 

Die Sachbearbeitung prüft vermutlich, ob diese Ausnahmeregelung auf Sie zutrifft.

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3 Antworten

Renteam 12.04.2024 | 05:44
Hierbei könnte es um den Rentenbeginn gehen. Die Sonderregelung nach 101 (1a) SGB VI. Normalerweise werden Zeitrenten erst ab dem 7. Kalendermonat nach Leistungsfall gewährt, es sei denn der Anspruch auf Krankengeld endet vorher.
Vorsicht!am 12.04.2024 | 07:43
Es hieß „könnte“, also nicht in Euphorie ausbrechen. Eine Ablehnung ist nie auszuschließen!
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