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Experten-Antwort

DRV Online über AusweisApp

von Lachmaus05.01.2020 | 09:59
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und ein frohes neues, ich (37) pflege meine Omi mit Pflegegrad 4 seit über einem Jahr. Am Freitag wollte ich über meine AusweisApp mal auf mein Rentenkonto schauen, da die Pflegekasse ja Rentenbeiträge zahlen soll. Zu meinem Erstaunen musste ich feststellen, das für das ganze Jahr 2019 keine Rentenbeiträge gezahlt wurden. Soll ich da morgen bei der Pflegekasse anrufen oder werden diese nur einmal jährlich rückwirkend überwiesen? Das mtl. Pflegegeld kommt immer pünktlich. Danke euch und einen schönen Sonntag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

zunächst einmal sind uns keine Gründe ersichtlich, die gegen die Pflichtversicherung sprechen. Insofern sollte die Pflegekasse die Beiträge regulär abführen. Die Beiträge werden aber durch die Pflegekassen nicht einzelfallbezogen gezahlt sondern in Form eines Gesamtbeitrags abgeführt.

Der versicherungspflichte Zeitraum und die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen sind allerdings zu Ihrem Versicherungskonto zu melden (vgl. § 44 Abs. 3 Satz 1 SGB XI). Meldeanlässe sind in diesem Zusammenhang u.a. das Ende der Versicherungspflicht bzw. der Ablauf des Kalenderjahres, wenn sich die Versicherungspflicht über das Ende des Kalenderjahres hinaus erstreckt (Jahresmeldung).

Die Jahresmeldung ist bis zum 15.04. des folgenden Jahres zu erstatten.

Anmeldungen zu Beginn der Versicherungspflicht sind nicht vorgesehen. Wird die Pflegetätigkeit für weniger als einen Kalendermonat unterbrochen, wird auf eine Abmeldung verzichtet; bei Wegfall der Versicherungspflicht oder bei Unterbrechungen von mindestens einem vollen Kalendermonat ist eine Abmeldung spätestens sechs Wochen nach Kenntnis dieses Sachverhalts zu erstatten. Meldungen, die nicht zu erstatten waren oder unzutreffende Angaben enthalten haben, sind unverzüglich zu stornieren und gegebenenfalls neu abzugeben.

Herzliche Grüße

Ihr Expertenteam

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2 Antworten

W°lfgangam 05.01.2020 | 13:07
Hallo Lachmaus, haben Sie etwas Geduld, denn die Pflegekasse muss das abgelaufene Jahr der "Pflichtbeitragszeit wg. Pflegetätigkeit" erst Ihrer DRV melden ...die Pflegekassen sind damit erfahrungsgemäß etwas 'schlampig', was eine zeitnahe Meldung betrifft - könnte auch erst im April erfolgen. Die direkte mtl. Beitragszahlung durch die Pflegekasse wird nicht in Ihrem Rentenkonto Monat für Monat vermerkt ...das ist nur der 'Geldfluss', nicht die zu meldende Renten-Beitragszeit. Wie bei einer Beschäftigung - die Beiträge werden mtl. abgezogen, die Zeit als solche erst nach Jahresende ins Rentenkonto gemeldet. Gruß w.
Lachmausam 05.01.2020 | 13:34
Hallo Lachmaus, haben Sie etwas Geduld, denn die Pflegekasse muss das abgelaufene Jahr der "Pflichtbeitragszeit wg. Pflegetätigkeit" erst Ihrer DRV melden ...die Pflegekassen sind damit erfahrungsgemäß etwas 'schlampig', was eine zeitnahe Meldung betrifft - könnte auch erst im April erfolgen. Die direkte mtl. Beitragszahlung durch die Pflegekasse wird nicht in Ihrem Rentenkonto Monat für Monat vermerkt ...das ist nur der 'Geldfluss', nicht die zu meldende Renten-Beitragszeit. Wie bei einer Beschäftigung - die Beiträge werden mtl. abgezogen, die Zeit als solche erst nach Jahresende ins Rentenkonto gemeldet. Gruß w.
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