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Experten-Antwort

DRV REHA ALS EILFALL

von marita22.10.2012 | 14:38
2068 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, habe folgendes Problem; die DRV will mich "zwingen"an einer Reha Massnahme -die ich selbst initiert habe- teilzunehmen innerhalb ca. einer woche., indem die mich einfach als Eilfall in einer Klinik angemeldet haben. Ich kann jedoch in ca.4 Wo. hingehen. Ausserdem hat mich der Behandl. Facharzt noch bis 20.11.12 sowieso noch AU geschrieben. Was tun, und welche Folgen muß ich evtl.tragen, wenn ich jetzt noch nicht antreten kann. Ich hatte schon vor dem Bescheid; der DRV mitgeteilt, dass ich zurzeit noch nich Rehafähig bin und dass ich auf mein Disporecht bestehe.Diese Briefe haben sich überkreuzt.Nutzt mein Schreiben und meine Erklärung trotzdem was?LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marita,

über vieles kann man reden!!

Soll heißen, dass Sie sachlich mit Ihrem Rentenversicherungsträger über eine Terminverschiebung sprechen sollten.

Die Wörter "zwingen" und "auf etwas bestehen" sind meines Erachtens eher unangebracht.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 22.10.2012 | 15:04
Wieso sind Sie nicht rehafähig? Eine AU ist etwas anderes. Wenn Sie tatsächlich nicht rehafähig sind, lassen Sie es sich von Ihrem behandelnden Arzt bestätigen und legen Sie die bei Ihrer DRV vor. Dann hat es sich mit diesem Termin. Ein Dispo-Recht haben Sie beim Termin nicht, schon gar nicht wenn Sie als Eilfall eingestuft werden. Der Termin kann Ihnen passen oder Sie können bei einem sachlichen (!) Grund um Verschiebung bitten. Ob Sie dann allerdings Ihren Wunschtermin bekommen, steht auf einem anderen Blatt.
Rentner2am 22.10.2012 | 17:24
Ein Großteil der Patienten in Rehakliniken ist au und genau deswegen dort. Und für "nicht rehafähig" kann sie nur ihr Arzt erklären.
Deutsche Rentenversicherung
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