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Experten-Antwort

DRV Reha mit Kind

von Angelika16.02.2012 | 13:48
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Freundin hat eine Mutter-Kind-Kur beantragt aufgrund von Erschöpfung und psychischen Problemen. Das KInd hat ADHS und diverse Krankheiten von Geburt an. Die Krankenkasse lehnt ab mit der Begründung: es sind keine psychosoziale Probleme ersichtlich aus dem Gutachten. Eine Problemsitutation ist nicht zu erkennen. Anbei ein Antrag für eine stationäre Reha von der DRV. Wie jetzt verfahren? Sie möchte gerne diese MuKiKu machen und ist sehr verunsichert was das jetzt mit der Rentenversicherung zu tun hat. Sie ist bis Dez. teilweise arbeiten gegangen. Ansonsten ist sie Hausfrau, Mutter, alleinerziehend. Bitte um Rat hier im Forum. LG Angelika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika,

ich denke, dass die Krankenkasse Ihrer Freundin hier nicht ganz richtig gehandelt hat: Sofern sich die KK nicht für zuständig hält (weil aus ihrer Sicht die Voraussetzungen für die Mutter-Kind-Kur nicht erfüllt sind), hätte die KK den Antrag direkt an den RV-Träger weiterleiten müssen. Und dort wird dann nochmal genau geprüft (auch die Frage der Mutter-Kind-Kur, obwohl die RV dafür eigentlich nicht zuständig ist)...

Ihre Freundin könnte jetzt Widerspruch gegen die Ablehnung der KK einreichen. Vielleicht wäre es aber am besten, wenn sie sich dazu persönlich in einer Reha-Service-Stelle beraten lassen würde. Ein weiterer Ansprechpartner könnte auch das Müttergenesungswerk sein (http://www.muettergenesungswerk.de) - auch dort wird Beratung in solchen Fällen angeboten.

__________________

Die Aufgaben der Reha-Servicestellen:

* den individuellen Hilfebedarf klären,

* den zuständigen Reha-Träger ermitteln und mit ihm Kontakt aufnehmen,

* bei Reha-Anträgen und deren Weiterleitung helfen,

* Anträge möglichst unbürokratisch bearbeiten.

Bei unklaren Zuständigkeiten stimmen sich die Mitarbeiter der Reha-Servicestellen mit den jeweiligen Rehabilitationsträgern ab. Sie handeln nach der Devise: "Wir helfen jedem, schicken keinen fort."

Die Reha-Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.reha-servicestellen.de. Sie müssen nur Ihre Postleitzahl eingeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Krämersam 16.02.2012 | 15:28
Eine Mutter-Kind Kur ist an ganz spezielle medizinische Voraussetzungen gebunden. Wenn die Mutter und/oder ihr Kind diese nicht erfüllen ( was lt. Gutachten wohl der Fall ist ) wird so ein Antrag - wie jetzt erfolgt - abgelehnt. Wenn ihre Freundin mit dem Ablehnungsbescheid ihrer Krankenkasse für eine Mutter-Kind-Kur nicht einverstanden ist, sollte Sie innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Eine andere Möglichkeit hat Sie dann nicht. Wenn der Widerspruch med. nachvollziehbar und fundiert begründet wird ist das noch viel im Widerspruchsverfahren möglich. Bei Ablehnung auch des Widerspruches bleibt nur die Klage vor dem Sozialgreicht. Wenn das ganze dann durch einen Anwalt oder Sozialverband gemacht wird, steigen die Chancen noch einmal ganz erheblich.. Alternativ haben kann ihre Freudin natürlich jetzt auch gleich nur für sich alleine eine med. Reha durch die Rentenversicherung erhalten. Darum hat die Kasse auch gleich den Antrag für die DRV dem ablehnendem Bescheid beigefügt. Diese med. Reha der RV dient dann einzig und alleine dazu die Arbeits-/ und Erwerbsfähigkeit ihrer Freudnin zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Ein Kind kann unter bestimmten Bedingungen und in gewissen Klniken dann mitgenommen werden. Dazu sollten sie sich dann bei ihrer RV mal genau erkundigen. http://de.wikipedia.org/wiki/Mutter-Kind-Kur http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Medizinische-Rehabi…
???am 16.02.2012 | 15:06
Gegen den Bescheid kann Ihe Freundin Widerspruch einlegen. Hilfreich ist hier z.B. die Unterstützung eines Sozialverbandes (z.B. VdK) oder Rechtsanwaltes, aber nicht zwingend erforderlich. Diesen Widerspruch kann man auch vorsorglich einlegen und gleichzeitg Akteneinsicht beantragen. Nach der Akeneinsicht und Rücksprache mit den behandelnden Ärzten kann dann der Widerspruch entweder begründet oder zurückgenommen werden. Die Alternative ist die Antragstellung bei der DRV. Ihre Freundin kann ja eine Kopie des Ablehnungsbescheid der Krankenkasse beilegen, dann weiss der Sachbearbeiter der DRV auch gleich, was los ist. Ob Ihre Freundin dort die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, lässt sich nicht sagen. So hart es klingt: Ihre Freundin sollte sich überlegen, ob sie die Kur nicht alleine machen möchte. Sicher ist es schwer, sich von dem Kind zu trennen und noch schwieriger, eine Betreuung zu organisieren. In der Regel leiden die Mütter jedoch mehr als die Kleinen selbst. Wenn man schafft, sich dass klar zu machen , ist der Erholungseffekt und damit der Nutzen der Kur für Mutter und Kind wesentlich größer.
Angelikaam 16.02.2012 | 23:30
Vielen Dank, ich gebe das so weiter.
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