Hallo Angelika,
ich denke, dass die Krankenkasse Ihrer Freundin hier nicht ganz richtig gehandelt hat: Sofern sich die KK nicht für zuständig hält (weil aus ihrer Sicht die Voraussetzungen für die Mutter-Kind-Kur nicht erfüllt sind), hätte die KK den Antrag direkt an den RV-Träger weiterleiten müssen. Und dort wird dann nochmal genau geprüft (auch die Frage der Mutter-Kind-Kur, obwohl die RV dafür eigentlich nicht zuständig ist)...
Ihre Freundin könnte jetzt Widerspruch gegen die Ablehnung der KK einreichen. Vielleicht wäre es aber am besten, wenn sie sich dazu persönlich in einer Reha-Service-Stelle beraten lassen würde. Ein weiterer Ansprechpartner könnte auch das Müttergenesungswerk sein (http://www.muettergenesungswerk.de) - auch dort wird Beratung in solchen Fällen angeboten.
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Die Aufgaben der Reha-Servicestellen:
* den individuellen Hilfebedarf klären,
* den zuständigen Reha-Träger ermitteln und mit ihm Kontakt aufnehmen,
* bei Reha-Anträgen und deren Weiterleitung helfen,
* Anträge möglichst unbürokratisch bearbeiten.
Bei unklaren Zuständigkeiten stimmen sich die Mitarbeiter der Reha-Servicestellen mit den jeweiligen Rehabilitationsträgern ab. Sie handeln nach der Devise: "Wir helfen jedem, schicken keinen fort."
Die Reha-Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.reha-servicestellen.de. Sie müssen nur Ihre Postleitzahl eingeben.