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Zur Experten-Antwort springenHallo Mandy,
üblicherweise erhalten Sie den Entlassungsbericht der Reha ca 4-6 Wochen nach der Entlassung aus der Reha. Anhand der Angaben in diesem Entlassungsbericht prüft die Rentenversicherung, ob von den Ärzten der Reha-Klinik eine Umdeutung des Rehaantrags in einen Erwerbsminderungsrentenantrag vorgeschlagen wurde. Als Folge würden Sie von der Sachbearbeitung der Rentenversicherung angeschrieben werden mit der Bitte einen Rentenantrag zu stellen, da man von einer (vollen oder teilweisen) Erwerbsminderung ausgeht. Der Entlassungsbericht wird von der Rentenversicherung nicht automatisch an die Krankenkasse geschickt, so wie es hier auch im Forum benannt wurde.
Sollte die Krankenkasse Sie schriftlich zur Reha-Antragstellung aufgefordert haben, so müssen Sie in der Regel zustimmen, dass eine Erwerbsminderungsrente mit dem Antragsdatum des Rehaantrags geprüft werden soll. Die Krankenkasse kann sonst von Ihnen Krankengeld zurückfordern. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen oder das Servicetelefon.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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