Hallo Mandy,
üblicherweise erhalten Sie den Entlassungsbericht der Reha ca 4-6 Wochen nach der Entlassung aus der Reha. Anhand der Angaben in diesem Entlassungsbericht prüft die Rentenversicherung, ob von den Ärzten der Reha-Klinik eine Umdeutung des Rehaantrags in einen Erwerbsminderungsrentenantrag vorgeschlagen wurde. Als Folge würden Sie von der Sachbearbeitung der Rentenversicherung angeschrieben werden mit der Bitte einen Rentenantrag zu stellen, da man von einer (vollen oder teilweisen) Erwerbsminderung ausgeht. Der Entlassungsbericht wird von der Rentenversicherung nicht automatisch an die Krankenkasse geschickt, so wie es hier auch im Forum benannt wurde.
Sollte die Krankenkasse Sie schriftlich zur Reha-Antragstellung aufgefordert haben, so müssen Sie in der Regel zustimmen, dass eine Erwerbsminderungsrente mit dem Antragsdatum des Rehaantrags geprüft werden soll. Die Krankenkasse kann sonst von Ihnen Krankengeld zurückfordern. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen oder das Servicetelefon.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Die DRV sendet den Reha-Entlassungsbericht nicht an die Krankenkasse, dafür wird eine Einwilligungserklärung von Ihnen benötigt.
"Müssen" tun Sie gar nichts.
Außerdem sollten Sie überlegen, ob Sie dazu überhaupt Ihre Einwilligung geben. Denn ohne Ihre Einwilligung darf die Krankenkasse diesen Bericht natürlich nicht erhalten und verarbeiten!
Sie sollten vor allem detailliert(!) klären, wieso die Krankenkasse diesen Bericht will. Irgendein Blabla von wegen "helfen, Therapie" würde ich nicht akzeptieren. Sie können ja vorab mal genau fragen, auf welche Weise die Krankenkasse Ihnen (angeblich?) helfen will.
Sie können sicher sein, dass die Krankenkasse nicht ohne Not und von sich aus Geld für Sie ausgeben will für Therapien etc.
Wenn die Krankenkasse den MD (Medizinschen Dienst) einschalten wiil, bedeutet das in der Regel (meist auch finanziell) nichts Gutes für den Patienten.
Es kann auch gut sein bzw. ist sogar wahrscheinlich so, dass die Krankenkasse, falls sie das noch nicht getan hat, Ihr Dispositionsrecht nachträglich einschränken will. Dann dürfen Sie, wenn die DRV Ihren Rehanatrag in einen EM-Rentenantrag umwandelt, diesen EM-Rentenantrag nicht mehr zurückziehen (selbst wenn Sie wollten).
Und für diese Einschränkung Ihres Dipositionsrechtes wäre der Entlassbericht für die Krankenksse Gold wert. Denn damit könnte diese Einschränkung Ihrer Rechte von der Krankenkasse leicht formal umgesetzt werden, ohne das sie bzw. der medizinische Dienst noch groß eine Begründung und einen Nachweis dafür liefern müssten.
Bei Zurückziehen des Rehanatrages würde ansonsten eine Krankengeldzahlung sofort eingestellt.
Bei Bedarf helfen auch die Sozialverbände VdK oder SoVD mit Beratung zum weiteren Vorgehen weiter.
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