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Experten-Antwort

DRV RLP Kraftfahrzeughilfe

von Eifelaner16.06.2025 | 11:36
222 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage und zwar läuft momentan ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, da ich letztes Jahr Berufsunfähig in der Reha entlassen wurde. Eine Umschulung steht im Raum. Mein Auto ist nun kaputt gegangen und jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich Kraftfahrzeughilfe beantragen könnte. Ich beziehe momentan ein Arbeitslosengeld und bekomme aus meiner privaten Vorsorge, eine Beurfsunfähigkeitsrente. Ist die Berufsunfähigkeitsrente als Einnahme anzurechnen oder nicht? Ich brauche für meine Umschulung auf jeden Fall ein Auto, damit ich zur Schule, sowie zur Arbeit komme. Vielen Dank für eure Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.06.2025 | 14:22

Hallo Eifelaner,

 

einen Anspruch auf die Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation können behinderte Menschen haben, die nicht nur vorübergehend auf ein Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen – also für den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildungsstelle. Das setzt voraus, dass der Antragsteller keine andere Möglichkeit hat, zur Arbeit oder Ausbildung zu kommen (zum Beispiel zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einer Mitfahrgelegenheit oder mit einem Werkbus, der vom Arbeitgeber angeboten wird). 

Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs ist von Ihrem Einkommen (Nettoarbeitsentgelt, Nettoarbeitseinkommen und vergleichbare Entgeltersatzleistungen) im Monat vor der Antragstellung abhängig. Die private Berufsunfähigkeitsrente wird nicht dazu gerechnet.  Bemessungsbetrag ist der Kaufpreis des Kraftfahrzeugs, höchstens jedoch ein Betrag von 22.000 EUR.

 

Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie auf dem Merkblatt zur Kfz-Hilfe:

 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0143.html

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen einen Antrag zu stellen. Die Sachbearbeitung wird dann darüber entscheiden.

 

Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

2 Antworten

Schadeam 16.06.2025 | 11:56
Das klären Sie doch am besten mit dem Reha Fachberater, der für Sie zuständig wird, wenn Ihr Antrag auf LTA positiv beschieden wird. Wer weiß was bei diesem Antrag rauskommt?
seltenam 16.06.2025 | 13:55
Anspruch auf Kfz-Hilfe haben nur Leute, die außergewöhnlich gehbehindert sind, also fast schon im Rollstuhl sitzen. Ich hoffe für Sie, dass das nicht der Fall ist, auch wenn es bedeutet, dass Sie Ihr Auto irgendwie selbst finanzieren müssen.
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