Hallo Mickey Mouse 68,
Der Grundsatz „Reha vor Rente“ bedeutet, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann, bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Ziel ist es, Erwerbsunfähigkeit abzuwenden. Ist die Reha erfolglos, kann sie als Rentenantrag gelten.
Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Eine Reha-Unfähigkeitsbescheinigung müsste von einem Arzt bestätigt werden.