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Experten-Antwort

DRV und TK

von Mickey Mouse 6824.04.2026 | 17:27
210 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, am 1426 wurde ich von der TK aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen (beziehe seit 161025 Krankengeld); TK hat das Dispositionsrecht eingestellt. Nun wurde der Antrag EWR, aufgrund von einem saublöden sorry Gutachten abgelehnt, hier gehe ich in den Widerspruch. Auch hier soll ich bis 12526 Reha Antrag stellen. Bin ziemlich down und kann derzeit nicht :( 😞 wie komme ich da raus? Mein Psychotherapeut, bei dem ich seit fast 3 Jahren bin, druckst herum. Evtl mein ehemaliger Hausarzt, dass er mir Reha Unfähigkeit bescheinigt? Muss ich vorab auch in den Widerspruch bei der Krankenkasse gehen; diese Frist endet bereits am 29426. Danke, vorab.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.04.2026 | 08:24

Hallo Mickey Mouse 68,

 

Der Grundsatz „Reha vor Rente“ bedeutet, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann, bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Ziel ist es, Erwerbsunfähigkeit abzuwenden. Ist die Reha erfolglos, kann sie als Rentenantrag gelten. 

 

Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Eine Reha-Unfähigkeitsbescheinigung müsste von einem Arzt bestätigt werden. 

2 Antworten

Schadeam 24.04.2026 | 18:02
Stellen Sie doch einfach formell den Reha Antrag und schon ist die Kasse zufrieden. Macht doch keinen Sinn bei der Krankenkasse Widerspruch einzulegen (und auch noch mit denen rumzustreiten). Wenn Sie gegen die Rentenablehnung Widerspruch einlegen, wird die Ablehnung überprüft, ein parallel dazu laufender Reha Antrag macht eigentlich keinen Sinn. Denn auf der einen Seite wollen Sie Rente und per Reha soll Ihre Erwerbsfähigkeit verbessert werden - das beißt sich irgendwie. Zumal die DRV der Rentenentscheidung eine Reha hätte vorschalten können, wenn das aus deren Sicht sinnvoll gewesen wäre. Und Sie warten einfach ab. Vielleicht gibts eine Reha oder auch nicht. Vielleicht ist der Rentenwiderspruch erfolgreich oder auch nicht. Machen Sie sich nicht verrückt. Oder lassen sich das ganze System mal vernünftig erklären. Was meinen eigentlich Ihre Ärzte zum Thema Reha und/oder rente?
Minnie Mouse am 27.04.2026 | 16:57
Eine Bescheinigung über eine Reha-Unfähigkeit muss nicht zwingend vom sozialmedizinischen Dienst der DRV anerkannt und berücksichtigt werden. Wenn Ihr Psychotherapeut nur "herum druckst", hält er sie wohl für rehafähig. Allerdings sollten Sie bedenken, dass eine Reha nicht von jetzt auf gleich bewilligt wird (wenn überhaupt) und dass die Wartezeiten gerade bei psychosomatischen Rehas länger sein können. Was die Ablehnung der EMR und das eingeschränkte Dispo-Recht der TK betrifft, so sollten Sie die TK über die Ablehnung und Ihre Absicht, in Widerspruch zu gehen, informieren. Unabhängig davon könnte es (auch im Hinblick auf Reha/EMR) evtl. Sinn machen, Ihren Therapeuten auf das Thema Tagesklinik/stat. Akutbehandlung anzusprechen, sofern noch nicht geschehen. Wenn Sie ziemlich down sind könnten Sie davon mehr profitieren als von einer aktivierenden Reha
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