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Experten-Antwort

DRV unterlassener Hilfeleistung

von Meike Schmid24.08.2018 | 08:20
710 Ansichten
10 Antworten

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Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem. Es gibt eine Person die über 50 Jahre ist und bisher immer gearbeitet hat. Aufgrund Ihrer besonderen Erkrankung hat Sie und Ihr Facharzt die Reisleine gezogen ( ich kann nicht mehr arbeiten). Auch der Gutachter war der Meinung (unter 3 Stunden). Also ohne Schnickschnack bekam die Person die volle EMR. Diese Person hat wegen dieser besonderen Art der Erkrankung seelische Beschwerden. Sie muss sich aber bald eine Operation unterziehen. Eventuell ist die Person nach der OP soweit wieder hergestellt, dass Ihr keine Erwerbsminderungsrente mehr zusteht. Und jetzt zu meiner Frage: Kann man die DRV ( sozialmedizinischen Dienst der DRV ) dahingehend verklagen, aufgrund der Leichtigkeit dieser Person die volle EMR zugesprochen wurde, ohne vorher mal über andere Maßnahme wie z.b. med. Reha oder vielleicht könnten Sie teilweise arbeiten gehen, zu sprechen. Ich weiß die meisten Menschen müssen kämpfen, damit Sie überhaupt eine EMR erhalten. Dieser Beitrag ist authentisch und nicht fiktiv und auch kein Troll. Danke. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2018 | 11:20

Die volle Erwerbsminderung liegt aktuell vor. Eine Operation ist vorgesehen. Ob die Operation erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten.

Wir wünschen Ihnen, dass die Operation erfolgreich verläuft.

9 Antworten

memyselfam 24.08.2018 | 08:52
"Kann man die DRV ( sozialmedizinischen Dienst der DRV ) dahingehend verklagen, aufgrund der Leichtigkeit dieser Person die volle EMR zugesprochen wurde, ohne vorher mal über andere Maßnahme wie z.b. med. Reha oder vielleicht könnten Sie teilweise arbeiten gehen, zu sprechen." ... verstehe ich irgendwie nicht ganz. Wine Reha muss beantrag werden. Wurde das gemacht?
Anwalt liebstes Kindam 24.08.2018 | 08:59
Kann man die DRV ( sozialmedizinischen Dienst der DRV ) dahingehend verklagen ? Kann man, muss man aber nicht.
???am 24.08.2018 | 10:00
Eine erwerbsgeminderte Person beantragt Rente. Die Person, ihr Arzt und die DRV sind sich einig, das sie nicht mehr arbeiten kann. Wozu hätte die DRV da beraten sollen: "Sie sind der Meinung, dass Sie nicht mehr arbeiten können und wir sehen das auch so, aber wir wollten darüber nochmal reden."??? Finden Sie nicht auch, dass das lächerlich klingt? Das "Problem" ist doch jetzt wohl eher, dass der Rentner plötzlich durch eine OP wieder gesund, zumindest wieder erwerbsfähig, wird und wahrscheinlich der Job weg ist. Da sollte man dem behandelnden Arzt, der ja auch gesagt hat "Arbeiten geht nicht mehr", fragen, warum er diese Behandlungsmöglichkeit nicht früher ins Spiel gebracht hat.
XYZam 24.08.2018 | 10:55
Grundsätzlich prüft die DRV, ob vorrangig Rehaleistungen zu erbringen sind. Der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt nach wie vor. Wenn damals jedoch schon im Vorherrein fest stand, dass eine Reha nicht zu einer Verbesserung der Erwerbsfähigkeit beiträgt wurde diese auch nicht eingeleitet. Schlussendlich muss man aber sagen, dass der Antragsteller den Antrag schließlich selber gestellt hat und sich über die Konsequenzen im Klaren gewesen sein muss. Hätte er einen Rehaantrag gestellt wäre das etwas ganz anderes gewesen. Die mit Antrag begehrte Erwerbsminderungsrente wurde gewährt, wieso soll man sich da noch beschweren ?
Schorscham 24.08.2018 | 11:46
Ich habe da so meine Zweifel, weil ich noch nie eine dermaßen seltsame Frage gelesen habe. Wenn man keine Rente will, beantragt man auch keine. SO einfach ist das! MfG
Rentenuschiam 24.08.2018 | 17:26
Auch DAS spielt übrigens bei der Feststellung der Erwerbsminderung eine Rolle. Im Übrigen verstehe ich die Frage auch nicht so ganz. Jeder ist doch selbst für sich verantwortlich. Wenn eine Reha in Frage gekommen wäre, hätte diese Person eine Reha beantragen können. Wenn nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewünscht war, hätte man auch das im Antrag formulieren können. Dem RV-Träger die Verantwortung für persönliches Lebensglück anzulasten, halte ich für sehr weit hergeholt. MfG
W*lfgangam 24.08.2018 | 19:54
Hallo Meike Schmidt, zum Zeitpunkt des EM-Antrags war Sie voll EM, eine Reha damit gar nicht möglich (was alternativ bei jedem EM-Antrag zu prüfen ist!), nicht mal eine Wiedereingliederung stand zur Debatte/oder war bereits erfolglos verlaufen. Hätte Sie nur eine Reha beantragt, wäre die wahrscheinlich abgelehnt und in eine EM-Rente 'übergeleitet' worden. Ernsthaft: die DRV wirft mal eben auf Zuruf so einfach eine EM-Rente aus dem Fenster, ohne _alle_ alternativen Möglichkeiten vorher zu berücksichtigen, damit eine Beitragszahlerin ausfällt und auf Dauer die Solidargemeinschaft der Versicherten mit Rente belasten darf??? Wenn sich eine neue gesundheitliche Situation ergibt/Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, erfolgt auch eine neue Beurteilung zur Rente - dazu ist die Versicherte bereits verpflichtet, dies der DRV mitzuteilen. Ob Sie dann wieder/jemals in den eigenen Arbeitsplatz zurückkehren kann, ist noch eine andere Frage. Ihre Frage fängt ganz vorne - der EM-Antrag ist bewusst gewollt/da lag wohl ein klitzekleines Problem vor, dass die Arbeit so nicht mehr möglich war /und wie geht es finanziell weiter ...dummerweise wurde der vollumfänglich bewilligt. Was wäre nur, wenn die Versicherte nicht die Chance hätte, in der Folgezeit/OP ggf. wieder erwerbsfähig werden zu können/das ein Fehlschlag wird? Wie würde Ihre Nachfrage hier dann lauten? ...bin gespannt :-) Daneben steht es ihr natürlich frei, durch jede Arbeitsaufnahme wieder ins Erwerbsleben zurückkehren zu können - egal, ob sie weiterhin EM ist oder nicht ... Gruß w.
Klaram 25.08.2018 | 02:07
Die DRV ist bei Prüfung der EM Rente weder moralisch noch tatsächlich dazu verpflichtet oder in der Lage, dem Antragsteller Therapiealternativen anzubieten oder überhaupt erstmal zu ermitteln. Auch ein Eingriff in eine bestehende Therapie ist gar nicht erst erlaubt das obliegt immer dem behandelnden Arzt. Ein Gutachter ist ausschließlich dazu verpflichtet, ihm Auffälliges dem behandelnden Arzt und oder dem Antragsteller mitzuteilen. ZB wenn er etwas bisher unbekanntes feststellt oder den Verdacht hat. Dann gibts im Gutachten den Punkt Empfehlungen wo er dann reinschreibt Vorstellung bei Fachgebiet xy wegen abc wird empfohlen. Bei akuten Sachen kann er auch/ muss er auch sofort handeln und den Arzt/Antragsteller umgehend informieren. Ansonsten geht's ausschließlich um die Bewertung der bestehenden Leiden im rentenrechtlichen Sinn. Die DRV wird sicher niemals sagen was ihr Arzt macht ist Käse lassen sie sich mal operieren. Auch eine Reha wird nur unter dem rentenrechtlichen Gesichtspunkt erwogen nämlich ob durch diese eine EM verhindert abgemildert oder beseitigt werden kann. Eine Reha ist keine OP. In dem Sinn hat die DRV wohl im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags richtig gehandelt. Warum auch ein Sozialleistungsträger als erster in der Kette einer vermeidlichen unbefriedigenden Therapie stehen soll erschließt sigh mir nicht wirklich. Da sind doch eher die behandelnden Ärzte gefragt. Auch die Argumentation, ja die Rente ging einfach durch (was durchaus merkwürdig ist :p), ist ja keine Argumentation für einen etwaigen Fehler.
Meike Schmidam 25.08.2018 | 11:19
Hallo Zusammen, rechtherzlichen Dank an Alle für Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
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