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DRV verzögert Entscheidung

von Gaby10.06.2008 | 20:27
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, mein Mann (54J.) hat im August letzten Jahres rückwirkend ab 2005 Erwerbsminderungsrente im Klageverfahren vor dem Sozialgericht als Vergleich mit der DRB "erstritten". Der Gesundehitszustand meines Mannes hat sich weiter verschlechtert. Die Rente war befristet bis 31.05.2008. Im D E Z E M B E R 07 wurde die Entfristung bzw. Verlängerung beantragt. Ende Februar fand eine Begutachtng statt. Bis heute hat die DRB uns Ihre Entscheidung nicht mitgeteilt. Mein Mann hat wieder vollen Anspruch auf ALO-Geld I, den er am 02.06. beantragt hat. Bei telef. Anfagen heißt es immer: Der Vorgang liegt noch bei den Ärzten... Muss man sich das eigentlich gefallen lassen? Was kann man tun? Schon jetzt vielen Dank für eventuelle Antworten und Hinweise

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gaby,

leider kann ich Ihnen da von hier aus auch nicht helfen. Die bestehenden Möglichkeiten (Schreiben an Vorgesetzte, Untätigkeitsklage, wenn 6 Monate wirklich nichts passiert ist...) wurden Ihnen ja schon genannt.

Wenn aber wirklich noch medizinische Beurteilungen ausstehen, wird dies natürlich auch nichts ändern. Fragen Sie einfach immer wieder nach...

15 Antworten

Unbekanntam 10.06.2008 | 21:38
Hallo, gemäß § 88 SGG (=Sozialgerichtsgesetz) könnten Sie nach 6 Monaten beim Sozialgericht eine Klage wegen Untätigkeit stellen. Bevor Sie aber jetzt zum Gericht rennen, setzen Sie ein formfreies höflich bestimmtes Schreiben auf, am Besten z. Hd. des Vorgesetzen, in dem Sie Ihren Rentenversicherungsträger auf die lange Bearbeitungszeit aufmerksam machen. Um Nachdruck zu verleihen, können Sie die Untätigkeit oben erwähnen. Meistens geht es noch so einem Schreiben sehr schnell.
Naam 11.06.2008 | 06:31
Dann sollten Sie sich mal mit Ihrer Beschwerde an die Ärzte wenden, die DRV kann da auch nix tun wenn da lange nichts zurückkommt
Frank Morrisam 11.06.2008 | 07:03
Erst einmal muß man sagen , wenn Sie seit 2005 vor dem SG geklagt haben und sich dann am Schluß auf so einen ( faulen ?!) Vergleich ( wie eine so kurzfristige Befristung bis Mai 2008 - war/ist viel zu kurz ! ), eingelassen haben, das dies Ihr Fehler - auch der ihres Anwaltes , war. Was das seit Dezember laufende EM Verlängerungsverfahren betrifft, so sollte Ihr Anwalt mit einen netten , aber bestimmtem Schreiben massiv Druck bei der RV machen. Eventuell kann ihr Anwalt hier auch das Mittel des " Einstweiligen rechtsschutzes " beantragen ! Wenn eine Begutachtung bereits Ende Februar stattgefunden hat, liegt zumindest dieser Begutachtungsbericht schon lange beim RV Träger vor. Ob natürlich noch andere Berichte, z.B. ihrer behandelnden Ärzte fehlen, kann hier niemand sagen. Aber mehr als 6 Monate Bearbeitungszeit für einen EM Verlängerungsantrag ( und vor allem nach der SG) ist schon etwas ungewöhnlich und bedarf der schnellsten Klärung bzw. Entscheidung. Die Länge des EM Verfahrens deutet auch immer - tendenziell -auf eine Entscheidung in Ihrem Sinne hin ( abgelehnt wird meistens recht schnell ) Es kann sogar sein , das die RV hier eine Dauerrente für Ihren Mann gerade eingehend überlegt ( um nicht nochmal vors SG zu müssen - denn das könnte für die RV negativ ausgehen, weil die Richter auch nicht gerne dieselben Fälle mehrmals auf den Tisch haben wollen.. ) Es wäre eigentlich nett, wenn Sie den Ausgang des Verfahrens hier später mal posten würden. Würde mich doch sehr interessieren. Alles Gute für Ihren Mann und Sie !
Realistam 11.06.2008 | 14:21
Manchmal dauert es tatsächlich mehrere Monate, bis die ärztlichen Gutachten beim Auftraggeber eintreffen. (Meine damalige Reha endete im Dezember und der ausführliche Entlassungsbericht traf erst im folgenden März bei meinen behandelnden Ärzten und somit auch bei der DRV ein. Nach Aussage meines Arztes, war das ein ganz normaler Vorgang!) Üben Sie sich also in Geduld! Warum es übrigens ein "gutes Zeichen" für den Antragssteller sein soll, wenn sich die Antragsbearbeitung in die Länge zieht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Und die DRV hätte auch nichts zu verlieren, wenn der gleiche Fall noch einmal gerichtlich verhandelt würde. Sämtliche Kosten, die der DRV dadurch entstehen können, tragen nämlich bekanntlich die Versicherten!
Schiko.am 11.06.2008 | 16:09
Nur ein ganz kleiner hinweis noch. Die arbeitsagentur überweist nun wieder beiträge dies ist doch noch rentensteigernd. Auch ich meine, vom ergebnis solcher schwierigkeiten wird nachher hier viel zu wenig berichtet. NFG.
Frank Morrisam 11.06.2008 | 16:04
@Realist " Sämtliche Kosten, die der DRV dadurch entstehen können, tragen nämlich bekanntlich die Versicherten!" Stimmt natürlich. Da haben Sie wahrlich Recht. Ganz klar , im Endeffekt bezahlen WIR das alle mit unseren Beiträgen zur RV. Mit dem Geld anderer, kann man ja auch lange Prozesse führen...
Rechtsaufsichtam 11.06.2008 | 16:54
Sie können sich auch an die Rechtsaufsicht beim Sozialministerium wenden. Die machen denen dann schon Beine.
Evchenam 11.06.2008 | 17:45
Naja.... ganz so ist die Sache mit den Kosten ja nicht. Während das Verfahren vor dem SG für Versicherte kostenfrei ist, hat der Leistungsträger auf jeden Fall schon mal eine Gebühr zu entrichten, und die wird gezahlt, sobald das Klageverfahren anhängig ist, egal wer letztlich gewinnt. Und das Klageverfahren selbst verursacht natürlich auch Kosten beim Rentenversicherungsträger, schließlich bearbeitet dort jemand auch die Klage, muß gfls. den Gerichtstermin wahrnehmen usw. Allerdings sehe ich auch die lange Bearbeitungsdauer nicht unbedingt als gutes Zeichen, schade, dass offensichtlich der betroffene Rentenversicherungsträger anders vorgeht als der Rentenversicherungsträger, den ich kenne. Dort werden nämlich Zeitrenten in der Regel erstmal kurzfristig weiterverlängert, wenn die medizinischen Unterlagen für die endgültige Entscheidung noch nicht vorliegen. Gaby schreibt aber auch, dass Ihr Mann wieder vollen Anspruch auf AloGeld I hat nach Auslaufen der Rente, damit dürfte er sich doch sogar besser stehen als mit de r Rentenzahlung, meistens ist das Arbeitslosengeld doch höher...
Gabyam 11.06.2008 | 20:24
Hallo zusammen, das hat ja eine große Resonanz gegeben!!! Vielen Dank schon mal an dieser Stelle!! Wir haben heute ein Schreiben an die DRV aufgesetzt, müssen aber vielleicht noch ein bisschen daran feilen. Auf jeden Fall werde ich hier im Forum den weiteren Verlauf schildern. Bis dahin (die weiterhin auf positive Post von der DRV hoffende)Gaby mit Mann
Schadeam 11.06.2008 | 22:53
Der Spruch, dass man "mit dem Geld anderer lange Prozesse führen kann", gilt auch für die andere Seite. Was zahlt ein "Kunde", der Rechtsschutz hat für einen langen Prozess, der an sich aussichtslos ist. Oder einer mit Prozesskostenhilfe. Oder ein VDK Mitglied? Auch da würde mancher Rechtsstreit nicht geführt werden, wenn es aus eigener Tasche zu zahlen wäre. Und der Alwalt, der zur Prozessfortführung rät, erhält ohnehin seine Gebühren. ;-)))
Frank Morrisam 12.06.2008 | 06:08
ALG I ist oft n i c h t höher als die EM-Rente ! Und zwar gerade dann nicht , wenn der letzte Verdienst/Gehalt/Lohn mehr als 3 Jahre zurückliegt ( wie dies hier wohl der Fall ist ) Dann wird das ALG I nämlich n i c h t mehr vom letzten Verdienst berechnet, sondern man wird von der AA in eine FIKTIVE Leistungstufe eingetellt. Und hier gilt für alle EM-Rentenantragsteller ( das Sie sich ja selbst durch den laufenden EM-Rentenantrag für krank und erwerbs/arbeitsunfähig erklären ) die niedrigste Qualifikations-Stufe Nr. 4. Da beträgt das ALG I dann pauschal 772,50 Euro. Das ist also ALG II Niveau wem man so will und da wird die volle EM-Rente eigentlich höher sein. Darum ist es schon ein gewaltiger Unterscheid ob man die EM-Rente bekommt oder erstmal Wochen und Monate von dem wenigen ALG I leben muß....und dadurch eventuell in eine finanzielle Notlage gerät ! Außerdem hat ein ALG I Bezieher PFLICHTEN gegenüber der Arbeitsagentur ( Bewerbungen schreiben , an Beratungsgesprächen teilnehmen,Eingliederungsvereinbarung einhalten, etc. ) und diese sind in einem angeschlagenen Gesundheitszustand meistens nicht gut zu bewältigen.... Da kommt es dann teilweise auf die Laune des Sachbearbeiters an, ob man- solange der EM-Antrag läuft - " in Ruhe " gelassen wird oder ob diese Dinge auch wirklich seitens der AA eingefordert werden.
JoJoam 12.06.2008 | 08:24
Hallo, >>Sie können sich auch an die Rechtsaufsicht beim Sozialministerium wenden. Die machen denen dann schon Beine<< Macht das Sozialministerium sicher nicht. Das SozMin erwartet lediglich eine Stellungnahme. Das ganze kann dann auch nach hinten losgehen. Zuständig für die Stellungnahme ist sicher ein anderer Mitarbeiter der DRV. Dieser kann sein Büro in einem anderen Dienstgebäude, ggf. sogar an einem anderen Dienstort haben. Für die Stellungnahme benötigt er die Akte, die aber auch für eine Bescheiderteilung vom zuständigen Sachbearbeiter gebraucht wird. JoJo
Realistam 12.06.2008 | 11:32
".........Da beträgt das ALG I dann pauschal 772,50 Euro." Ich wünschte, meine Rente wäre so hoch! Mein damaliger ALG_I-Anspruch war fast doppelt so hoch, wie meine jetzige BU-Rente. Bei späterer Umwandlung in die Regelaltersrente werde ich in etwa den "ALG_I-Pauschalsatz" erreichen - mehr auf gar keinen Fall! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer üppigen Rente, "Frank Morris"!
Frank Morrisam 12.06.2008 | 16:23
@ Realist Tut mir leid das Ihre BU Rente nur so niedrig ist,aber es ging hier im Beispeil und der Fragestellung , um eine VOLLE EM-Rente und nicht um eine Teil EM-Rente oder wie bei Ihnen gar um eine BU Rente. Mein Beispiel bezog sich alleine auf eine VOLLE EM-Rente und auf " Gaby;s " Mann ( 54 Jahre ) und damit wohl ca. 40 Arbeitsjahre auf dem Buckel. Und da ist das fiktive ALG I definitiv niedriger als die zu erwartende volle EM-Rente. p.s. Meine " üppige " Rente beträgt übrigens 1200 Euro. Danke für Ihren Glückwunsch. Viel Lieber wäre ich aber wieder Gesund und könnte arbeiten, da habe ich nämlich mehr als das 3xfache pro Monat verdient...
Realistam 12.06.2008 | 18:04
Ihre Rente sei Ihnen selbstverständlich gegönnt, werter "Frank Morris"! Meine BU-Rente beträgt ja nur 2/3 der Vollrente und wird sich daher, wie ich bereits erwähnte, bei Umwandlung in die Regelaltersrente um 50 % erhöhen. Trotzdem werde ich dann die 800 €-Schwelle nicht überschreiten. (Nach dem heutigen Stand natürlich!) Und das ist deutlich weniger, als mein damaliger ALG_I-Anspruch! Ich verstehe aber Ihre Sichtweise!
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