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DRV Verzögert Entscheidung - mein Beitrag vom 10./11,.06.

von Gaby22.06.2008 | 22:32
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich hatte ja versprochen, mich noch mal zu melden (mein Beitrag war vom 10.06./11.06.). Nach Ablauf der Rente am 31.05. habe ich meinen Mann am 03.06. und Fr. 13.06. zur Arbeitsagentur gefahren (musste mir natürich 2x freinehmen). Beratung, Zahlungen usw... Der Anspruch war dann doch nicht nur das Minimum und für erneute 22 Monate (gut zuwissen).Den Brief an die DRV wegen Untätigkeit(Verlängerugn der Rnte im Dezember 2007 beantragt) wollten wir dann am Montag abschicken. Am folgenden Tag kam dann nach fast 6 Monaten der neue Rentenbescheid - heißt, die Verlängerung bis 31.08.08, damit nun dann auch der Hausarzt (Internist) nach einem EKG und eine Langzeitblutdruckmessung befragt werden kann (obwohl ja eigentlich die DRV im Februar 08 schon eine internistische Begutachtung hat durchführen lassen....). Widerspruch könnte man auch einlegen - aber das ist ja sicher nicht sinnvoll. Morgen hat mein Mann noch einen Termin zum Herz-Ultraschall und dann wird sein Arzt die 20 Fragen beantworten, die dann vielleicht entscheiden, ob wir zukünftig mit der bewilligten Rente ein etwas ruhigeres Leben führen können, was für den Gesundheitszustand meines Mannes (und auch meinen!!!!!!) sicher von Vorteil wäre. Das war es erst mal... Ich melde mich wieder.

4 Antworten

Frank Morrisam 23.06.2008 | 06:23
Hat ihr Mann wirklich die Verlängerung nur bis 31.8.08 bekommen ? oder meinten sie 31.8.2009 ?? Da müssten Sie ja schon jetzt - unverzüglich ! -wieder einen Verlängerunsantrag stellen ???
Mam 23.06.2008 | 07:55
Ich vermute es geht hier um eine vorläufige Weiterzahlung der Rente. Über die tatsächliche Verlängerung wird erst noch entschieden.
Realistam 23.06.2008 | 11:28
So habe ich das auch verstanden!
Gabyam 23.06.2008 | 19:21
Hallo, es handelt sich um eine Verlängerung bis 31.08.2008, weil noch medizinische Befunde benötigt werden, die dann noch ausgewertet werden müssen. Die DRV schreibt:" Der weitere Anspruch wird dann von Amts wegen geprüft. Sie erhalten einen weiteren Bescheid, ohne dass ein Antrag erforderlich ist."
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