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Experten-Antwort

DRV vs. Gutachter?

von Jokkebrok24.02.2025 | 09:30
649 Ansichten
4 Antworten
Guten Morgen. Nur ganz allgemein gefragt: es soll wohl vorkommen, dass trotz Empfehlung im Gutachten Rehas abgelehnt werden oder sogar umgekehrt Rehas genehmigt werden, obwohl das Gutachten keine empfiehlt. V.a. letzteres scheint mir kurios. Was könnten mögliche Gründe sein, dass die DRV vom Gutachten abweicht, das sie ja selbst in Auftrag gegeben hat? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.02.2025 | 10:45

Guten Tag,

grundsätzlich gilt, ein medizinisches Gutachten ist für die deutsche Rentenversicherung ein wichtiges, aber nicht das allein entscheidende Kriterium bei der Bewilligung oder Ablehnung von Rehabilitationsmaßnahmen.

Die DRV berücksichtigt neben dem Gutachten auch weitere Unterlagen z.B. ärztliche Berichte, Entlassungsberichte früherer Reha-Maßnahmen etc.

Ein Grund, warum die DRV von der Empfehlung des Gutachtens abweichen könnte, liegt darin, dass das Gutachten zwar eine medizinische Reha befürwortet, die DRV jedoch aufgrund Ihrer Gesamtwertung zu dem Schluss kommt, dass z.B. andere Maßnahmen (wie ambulante Behandlungen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) vorrangig sind.

Das kann jedoch nicht pauschal gesagt werden und ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

 

Für weitere Informationen schauen Sie sich gerne unsere Webseite zu diesem Thema an:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html

3 Antworten

Rente am 24.02.2025 | 09:39
Grundlegend sind die DRV Ärzte nicht an Gutachten alleine gebunden. Neben einem in Auftrag gegebenen Gutachtens gibt es ja meist noch andere Befunde, die der DRV vorliegen. Die Gesamtheit aller Aspekte bewertet dann ein DRV Arzt und trifft dann seine Entscheidung. Die Entscheidung kann auch gegen das Gutachten sein. Der Arzt ist gänzlich frei in seinen Entscheidungen.
Fliederam 24.02.2025 | 09:41
Der Grund ist für beide Fallgestaltungen schlicht und ergreifend, dass die DRV die endgültige sozialmedizinische Entscheidung trifft. Ein Gutachten kann inkonsistent sein, die/der GutachterIn kann eine andere Einschätzung haben als die Sozialmedizin der DRV. Schließlich ist dann vielleicht doch nicht jede Gutachterin oder jeder Gutachter so fit in den persönlichen Voraussetzungen für eine Reha nach dem SGB VI.
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