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Dubioser Aufruf zu einem Gutachtertermin

von Nini20.02.2009 | 18:32
1047 Ansichten
5 Antworten

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Vorgestern habe ich eine Aufforderung bekommen, einen bestimmten Gutachter wegen Reha aufzusuchen. In diesem Schreiben sind weder Sachbearbeiter/in noch Telefon für Rückfragen genannt. Ferner ist von dem genannten Arzt weder Telefon, noch Fax noch Vorname oder Geschlecht bekannt. Die genannte PLZ stimmt auch nicht. Meine beiden behandelnden Ärzte wurden nicht angeschrieben, ein Beiblatt für diese liegt nicht bei. Zu guter Letzt ist trotz intensivster Recherche via Internet überhaupt nichts über diese Person bekannt. Wie soll ich mich verhalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

aufgrund Ihrer Schilderungen empfehlen wir Ihnen unter Vorlage der schriftlichen Aufforderung die für Sie zuständige DRV aufzusuchen um die Sachlage zu klären. Denkbar wäre auch ein kurzer Anruf bei der DRV.

Sollten Sie von der DRV aufgefordert worden sein einen Gutachter aufzusuchen, so wäre dies nicht ohne unseren Briefkopf, mit Ansprechpartnern etc., erfolgt.

4 Antworten

PISAam 22.02.2009 | 19:50
Wie wäre es denn mit einem Anruf beim Rentenversicherungsträger????Das wär doch mal ne Maßnahme.
Beamteram 23.02.2009 | 12:44
Guten Tag, demnächst werden Sie ohne Grund zur Verbrennung auf dem Zentralfriedhof einbestellt.Gehen Sie Bitte dort nicht hin!Folgen Sie dieser dubiosen Aufforderung nicht!Es könnte tragisch für Sie enden.
Niniam 23.02.2009 | 18:03
Hallo Experte, die DRV aufzusuchen war mir heute nicht möglich. Insgesamt habe ich mit 9 verschiedenen Personen der DRV telefoniert, bis ich endlich die Auskunft bekam, das Schreiben sei tatsächlich von der DRV abgeschickt worden und gültig - ich müsse den Termin wahrnehmen. Warum das Schreiben dermassen viele Formfehler aufweist, konnte mir nicht beantwortet werden.
Niniam 23.02.2009 | 18:13
Mit Sicherheit gehe ich nicht alleine zu dem Termin. Auch wenn mir nach dem 9. Telefonat erklärt wurde, das Schreiben habe seine Richtigkeit, habe ich dennoch jmd. meines Vertrauens gebeten, mich zu begleiten und beim behandelnden Arzt die Adresse hinterlegt.
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