Hallo Ratlos,
wie zelda bereits angemerkt hat, tritt die Problematik dann ein, wenn rückwirkend Rente wegen voller Erwerbsminderung eingewiesen wird und für diesen Zeitraum bereits teilweise Erwerbsminderungsrente und Krankengeld (oder Arbeitslosengeld) bezogen wurde. Die Krankenkasse hat eine Erstattungsanspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung vor der Aufrechnung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Überzahlung entsteht damit bei der RV. Dies rechtfertigt eine Verrechnung mit der verbleibenden Nachzahlung.