Hallo,
ein Altersteilzeitvertrag ist ein Arbeitsvertrag, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber schließen.
Ob ein Bruttoverdienst in dieser Altersteilzeit, der die Geringfügigkeitsgrenze (538€ im Monat) unterschreitet, gegen die Wirksamkeit des Altersteilzeitvertrags spricht, können wir Ihnen leider nicht mitteilen. Dazu müssten Sie sich bitte an jemanden wenden, der sich mit Arbeitsrecht beschäftigt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Broschüre zu Teilzeittätigkeiten veröffentlicht, in der unter Punkt 14 die Altersteilzeit thematisiert wird. Vielleicht hilft Ihnen diese Broschüre weiter: Teilzeit - alles, was Recht ist - BMAS.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Das sagt Ihnen das Altersteilzeitgesetz, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitnehmervertretung. Das ist nicht Thema dieses Rentenforums.
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