Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Durchführung von Leistungen zur Teilhabe

von ratsuchende24.10.2009 | 12:40
895 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, kurz zu meiner Vorgeschichte: Chrinisch erkrankt unde deshalb eit 09/06 EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unbefristet, ab 11/06 volle EM-Rente als "Arbeitsmarktrente", befristet bis 11/09 . Ohne vorherige Rehamaßnahme ab 12/09 volle EM-Rente auf unbestimmte Dauer (nach erheblicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes, durch die ärztliche Befundberichte nachgewiesen.) Während der Antrag auf die Verlängerung der vollen EM-Rente lief, stellte mein Orthopäde bei der Krankenkasse einen "Antrag auf Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternative Angebote". Da ich aus verschiedenen Gründen keine stationäre Behandlung durchführen kann, sollte diese auf ärtzliches Anraten hin ambulant in einer auf meine Erkrankung spezialisierten Klinik in meiner Nähe durchgeführt werden. Die KK gibt dem nicht statt,da das angeblich wegen der Verträge mit dieser Klinik nicht möglich ist. Stattdessen wurde ich aufgefordert, da ja noch im Rentenantragsverfahren, diese Leistung bei der Rentenversicherung zu beantragen. Dies hat sich jedoch verzögert, da ärztliche Befunde wegen der Wartezeit auf einen Termin beim Orthopäden noch nicht vorlagen. Am 06.10. erhielt ich nun den Bescheid über die Gewährung der vollen EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Daraufhin habe ich der KK mitgeteilt, dass eine Rehamaßnahme über die Rentenversicherung nun nicht mehr möglich sei. Heute bekomme ich von Rentenversicherung Unterlagen zur "Antragstellung zur Durchführung von Leistungen zur Teilhabe" (ärtzliche Befunde seien nicht einzureichen, da diese vorlägen). An was auch immer ich teilhaben soll, ich verstehe es nicht, denn mit der volle EM-Rente auf unbestimmte Zeit ist doch wohl festgestellt, dass ich zumindest am Arbeitsleben nicht mehr teilhaben kann. Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich dazu verhalten soll und hätte gern einen Rat. LG, eine Ratsuchende

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.10.2009 | 09:36

Auch ich rate Ihnen, da ich den genauen (Akten-)Vorgang nicht kenne, zu einem Anruf bei dem Mitarbeiter der gesetzl. Rentenversicherung, der Ihnen den Antrag auf Teilhabe zugesandt hat, um zu klären, inwieweit diese Zusendung aufgrund Ihres eigentlichen Reha-Begehrens zurückzuführen ist.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026