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Experten-Antwort

Durchgehende Versicherungspflicht

von Frager29.08.2019 | 22:50
116 Ansichten
8 Antworten
Hallo, es geht mir um die Versicherungspflicht als Pflegeperson i.S. § 3 Nr. 1a SGB VI. Es gibt ja in der Realität auch Pflege in Intervallen, also bspw. in einer Woche 30 Stunden über 5 Tage, dann mal nur 6 Stunden an einem Tag usw.. Wann ist dabei von einer durchgehenden Versicherungspflicht auszugehen? Klar ist, dass im Schnitt der Mindestumfang von 10 Stunden über mind. 2 Tage erreicht werden sollte. Die Frage wäre nun, welcher Betrachtungszeitraum dafür zu wählen ist? Denn je nachdem kann man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.08.2019 | 08:25

Hallo Frager,

diese Frage sollten Sie an die zuständige Kranken-/Pflegekasse richten, da von deren Seite entschieden wird, ob eine versicherungspflichtige Pflegetätigkeit vorliegt.

7 Antworten

Frageram 30.08.2019 | 11:42
Hallo, die Pflegekasse verneint die Versicherungspflicht für Zeiträume, in denen nur durch eine Durchschnittsrechnung der erforderliche Mindestumfang erreicht wird und meint, dass generell in jeder Woche die Anspruchsvoraussetzung erfüllt sein müsse. Nun soll der Fall der RV vorgelegt werden, da diese allein entscheidungsbefugt wäre. Dies folge aus der Rechtsprechung des BSG, B 12 P 3/00 R . Daher meine Anfrage an die DRV - Expertise. Es muss ja dazu eine entsprechende Auslegung von § 3 SGB VI geben.
****am 30.08.2019 | 19:53
Hallo Frager, "Daher meine Anfrage an die DRV - Expertise. Es muss ja dazu eine entsprechende Auslegung von § 3 SGB VI geben." Die gibt es natürlich, sieh mal unter folgendem Link ab Punkt 3.2.4 und weiter. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Noch einen schönen Abend
Frageram 30.08.2019 | 20:05
unter dem Link finde ich leider nix.
****am 30.08.2019 | 20:54
Frager schrieb

unter dem Link finde ich leider nix.

sieh einmal hier aber ab Punkt 3.2.4 und weiter !! https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… oder hier im Anhang 1 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Habe die Links ausprobiert und sie funktionieren. Dort findest du alle Grundlagen für die jetzt anstehende Endscheidung durch die DRV zu deinem Problem. Du kannst natürlich auch noch diverse Urteile wälzen im rv-recht.
Frageram 30.08.2019 | 22:18
**** schrieb

sieh einmal hier aber ab Punkt 3.2.4 und weiter !!

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0003.html#doc1577446bodyText83

oder hier im Anhang 1

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/10_Rundschreiben_SpV/70_pflegepersonen_sonstige_vers/rssp_80_2013_01_09.html

Habe die Links ausprobiert und sie funktionieren. Dort findest du alle Grundlagen für die jetzt anstehende Endscheidung durch die DRV zu deinem Problem. Du kannst natürlich auch noch diverse Urteile wälzen im rv-recht.

Hallo, danke, ich hatte nicht beachtet, dass die Links sich über das Fenster hinaus fortsetzen. Fazit ist eigentlich, dass die Pflegekasse falsch liegt, denn nach der Auslegung der DRV ist entscheidend für die durchgehende Versicherungspflicht, ob im Betrachtungszeitraum ein Wochendurchschnitt von 10 Stunden über 2 Tage erreicht wird. Demnach endet die Versicherungspflicht erst dann, wenn dieser Durchschnitt unterschritten und im Anschluss die Unterschreitung nicht wieder ausgeglichen würde. Ist zwar eine "halsbrecherische" Rechnerei, aber halt notwendig.
!!!am 01.09.2019 | 22:25
Haben Sie jetzt selbst Ihre eigene Frage beantwortet?
Frageram 02.09.2019 | 12:58
hallo, sagen wir mal so: ich habe mit Hilfe der Informationen hier eine Antwort erarbeitet....
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