Hallo Frager,
diese Frage sollten Sie an die zuständige Kranken-/Pflegekasse richten, da von deren Seite entschieden wird, ob eine versicherungspflichtige Pflegetätigkeit vorliegt.
unter dem Link finde ich leider nix.
sieh einmal hier aber ab Punkt 3.2.4 und weiter !!
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0003.html#doc1577446bodyText83
oder hier im Anhang 1
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/10_Rundschreiben_SpV/70_pflegepersonen_sonstige_vers/rssp_80_2013_01_09.html
Habe die Links ausprobiert und sie funktionieren. Dort findest du alle Grundlagen für die jetzt anstehende Endscheidung durch die DRV zu deinem Problem. Du kannst natürlich auch noch diverse Urteile wälzen im rv-recht.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.