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Experten-Antwort

E-Antrag - R0120- Antrag auf Weiterzahlung einer Rente.

von mimi10.04.2025 | 05:47
549 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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E-Antrag - R0120- Antrag auf Weiterzahlung einer Rente. Guten Tag, ich beziehe eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung und möchte den Antrag auf Weiterzahlung R0120 als e-Antrag stellen. Hierzu meine Frage: Unter Punkt 3.5 trage ich meine Ärzte (ambulante Behandlung) ein und unter 3.7 beantworte ich die Frage “Haben sich die Krankheitsmerkmale geändert“ mit Nein. Vor dem „Senden“ des e-Antrags erschein dann „Anlagen verwalten“ in dem ich aufgefordert werde: „Zu ihren Angaben benötigen wir noch folgende Nachweise von Ihnen. Bitte laden Sie diese direkt hier hoch oder reichen Sie diese auf dem Postweg nach“. - ärztliche Unterlagen (ambulante Behandlung) - Formular R0215 (Selbsteinschätzungsbogen) Ärztliche Unterlagen einscannen und hochladen ist klar Aber den Selbsteinschätzungsbogen möchte ich nicht mit abgeben ( er ist ja freiwillig, dachte ich zumindest ) – aber er lässt sich unter „Anlage verwalten“ hier nicht abwählen, sondern wird hier als erforderliche Anlage zwingend vorgegeben. Man kann nur wählen, als Datei hochladen oder als Nachreichung auf dem Postweg? A) Wie verfahre ich, wenn ich den Selbsteinschätzungsbogen nicht mit einreichen möchte, obwohl er hier im e-Antrag als erforderliche Anlage zwingend vorgegeben ist und nicht abwählbar ist ? B) Wie unterschreibe ich den e-Antrag, erhalte ich nach den "Senden" ein Unterschriftsblatt welches ich dann unterschreiben, einscannen und hochzuladen muss, oder wird die Unterschrift beim e-Antrag nicht benötigt? Gerne hier mal ausprobieren https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Danke und allen ein schönes Osterfest

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, mimi,

 

wie schon vorgeschlagen, können Sie den Selbstauskunftsbogen leer mitschicken. Empfehlenswert ist allerdings, diesen auszufüllen, da nur dort Ihre eigene subjektive Einschätzung Ihrer Situation erfragt wird. Befundberichte der Ärzte können nur abbilden, was diese feststellen, aber eben nicht Ihr eigenes Empfinden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Rentenschmiedam 10.04.2025 | 05:50
Dann lassen Sie den Bogen eben leer.
mumuam 10.04.2025 | 06:54
Senden Sie den Selbsteinschätzungsbogen als Phantombogen - also unausgefüllt - einfach mit.
Mimimiam 10.04.2025 | 07:25
Ihre „Sorgen“ hätten andere gerne! Eine Unterschrift wird nicht benötigt.
Mikeam 10.04.2025 | 07:28
Die letzte Seite ist eigentlich die Schweigepflichtentbindung der Ärzte. Das Blatt können Sie ausdrucken unterschreiben und wieder einscannen und mitschicken. Alternativ in irgendeinem PDF Programm die Unterschrift einfügen
Werneram 10.04.2025 | 12:05
Das ist schade, aber Ihr gutes Recht. Allerdings tendiere ich, aus persönlicher Erfahrung heraus, den Selbsteinschätzungsbogen auszufüllen. Das ist mit Sicherheit NICHT zu Ihrem Nachteil. Sie können der DRV damit mitteilen, was Sie so umtreibt, belastet oder sich auswirkt. Spätestens im Widerspruch, wenn Sie gegenteilig argumentieren müssen, werden Sie merken, dass es vielleicht anders ausgegangen wäre, wenn der DRV noch dieses und jenes angetragen worden wäre.
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