Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

E-Antrag Handling, Rentenantragsformular, rechtsverbindliche Kopie+EIngangsbestätigung, wie wann?

von Gunther25.03.2026 | 23:55
181 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Kennt sich jemand genau mit den Handling beim Abschicken eines Rentenantrags mit dem E-Antrag Formular R0110 aus? Wenn man das ausgefüllt hat, bekommt man kurz vor dem Versenden alle angegebenen Daten nochmals angezeigt, in dem man auf "Druckansicht" klickt. Dann wird ein pdf Dokument erzeugt, was aber nur den Aufdruck "Entwurf: kein rechtsverbindlicher Antrag" Was erhält man an rechtsverbindlichen Dokumentenm, wenn man mit dem Menüpunkt "Erklärungen und senden" -> "Abschließen und senden" abgesendet hat? 1. Z.B., eine "verbindliche Eingangsbestätigung" der DRV des Antrags, per pdf? 2. Z.B., eine "rechtsverbindliche Antragsversion" der DRV mit allen Daten, per pdf? Wer sehr nett, wenn das einer der schon abgeschickt genau beschreibt, was man danach wie von dem Antrag selbst an "rechtsverbindlichen Dokumente" vom Antrag nach dem Absenden erhält. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

innerhalb des Bereichs „Online-Service“ finden Sie unten in der Fußzeile die Auswahlmöglichkeit „Hilfe“. Sie gelangen dann auf die Seite „Hilfe zur Bedienung“. Dort finden Sie mehrere Themenblöcke. Unter den Themenblöcken „Zusammenfassung prüfen“ und „Sendebestätigung“ finden Sie Ausführungen, die Ihre Fragen beantworten dürften.

Über diesen Link gelangen Sie auch direkt dorthin.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Erläuterung weiterhilft und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Excaliburam 26.03.2026 | 05:14
"Rechtsverbindlich" gar nichts, denn das ist Online gar nicht möglich.
Schadeam 26.03.2026 | 06:07
Man druckt sich das Ding einschließlich des Sendeberichtes aus und sieht dann was man angegeben hat. Der Antrag ist mit dem Senden wirksam gestellt und wird bei der DRV bearbeitet
Kein Problem!am 26.03.2026 | 07:32
Es gibt keine „rechtsverbindliche“ Antragsbestätigung. Nur der spätere Rentenbescheid ist rechtsverbindlich. Machen Sie bitte nicht aus Dingen ein Problem, was für sonst niemanden kein Problem darstellt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026