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Experten-Antwort

E-Mailadresse und Telefonnummern = Datenschutz?!

von Boris21.07.2022 | 19:29
118 Ansichten
12 Antworten
Hallo, ich habe heute mit der DRV Bund telefoniert und dort hat man sich geweigert mir die E-Mailadresse und Telefonnumner der zuständigen Sachbearbeiterin zu nennen und hat als Begründung auf den Datenschutz verwiesen. Meine Fragen: das ist doch wohl nicht deren Ernst und unterliegt gar nicht dem Datenschutz, da diese Daten nicht geschützt werden müssen. Zweitens: Wie komme ich jetzt in Kontakt zur zuständigen Sachbearbeiterin? Danke für eine "Stellungnahme"

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.07.2022 | 10:28

Hallo Boris,

den Ausführungen von Abschläge können wir uns grundsätzlich anschließen. Es ist üblich, dass die E-Mailadressen der einzelnen Sachbearbeiter nicht herausgegeben werden. Damit soll die Kontaktaufnahme mit einem unzuständigen Sachbearbeiter verhindert werden. Bei den direkten Durchwahlnummern ist es vergleichbar. Hier sollen lediglich Teamnummern herausgegeben werden, sodass auch bei einer längerer Abwesenheit eines Sachbearbeiters jemand erreicht werden kann.

Sie haben natürlich die Möglichkeit über die Hotline Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers an Ihren Sachbearbeiter weitergeleiten zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Abschlägeam 21.07.2022 | 19:56
Auf jedem Schreiben Ihrer DRV finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Stelle. Und dorthin können Sie Ihre Anfrage richten, es wird dann an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet. Ob 'Datenschutz' hier der richtige Ausdruck ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber sicher ist es nicht wünschenswert, wenn die Sachbearbeiter ihr Postfach von allen Seiten zugemüllt bekommen von Anfragen, die sie letztendlich gar nicht betreffen und dadurch dann nicht dazu kommen, die wesentlichen Aufgaben zu erledigen. Es wird also 'zentral' vorsortiert. Was ja auch in Ihrem Sinn sein dürfte. Aber auch wenn Sie das online-Kontaktformular verwenden https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… erreicht dieses Ihren Sachbearbeiter. Also nicht aufregen, sondern pragmatisch die möglichen Wege nutzen :-)
Berndam 22.07.2022 | 11:35
Also ich bekam eine Durchwahl der zuständigen Sachbearbeiterin zusätzlich zur Teamnummer, weil das mit der Kontaktaufnahme nicht gut geklappt hatte, also es gibt Ausnahmen, aber in der Regel wird weder Mailadresse, noch Durchwahl herausgegeben. Aber eine Kontaktaufnahme ist auch ohne möglich, z.B. an die allgemeine Mailadresse oder auch per Post oder Fax oder vielleicht ist auch die Antwort eine andere, wenn man nach der Telefonnummer der Sachbearbeitung und nicht nach der Durchwahl der Sachbearbeiterin fragt. Was meiner Erfahrung nach meist schief geht, wenn ein Antrag gestellt wurde und vorher ein anderer Vorgang abgeschlossen werden muss, z.B. Antrag auf Zahlung freiwilliger Beiträge, dann eine Kontenklärung eingeleitet wird und diese eine andere Abteilung bearbeitet, versanden gern mal Antworten des Versicherten...
Datenschützer?am 22.07.2022 | 12:44
Mitarbeiter einer öffentlichen Behörde die offentliche Behördenbescheide erstellen aber so geheim sind, dass sie ihre Kontaktmöglichkeiten in der öffentlichen Behörde nicht herausgeben wollen? Klingt mit Verlaub ein bischen komisch.
Faxenam 22.07.2022 | 13:03
Eigentlich ist die Lösung ganz einfach: Telefonieren bringt sowieso nichts wenn man unbeirrbare am anderen Ende nichts hören wollen. Telefonate sind auch nicht dokumentiert Auf den Anschreiben sind allerdings auch generell Faxnummern, meistens auch die persönlichen. Ergo: Fax kaufen und dann bei jedem Anliegen ein persönliches Fax, egal ob an persönliche Faxnummer oder die generelle Faxnummer der Behörde. Ein Fax ist immer durch die Empfangsbestätigung sekundengenau und rechtswirksam zugestellt und dokumentiert. Also: Empfangsbestätigung ausdrucken.
Beamtenpingpongam 22.07.2022 | 13:18
Hallo Boris, Das mit dem Fax stimmt. Telefonieren bringt eh nischt. Seit dem ich faxe schreibe (an alle Behörden) ist mein Leben leichter. Man kann mit Faxen alles besser erreichen, was man will. Keine Wege zur Post, keine Kosten und vor allem: keine Warteschleife mehr am Telefon.
Faxenam 22.07.2022 | 14:38
Stimmt. Mit Faxen tanzen sie anders… und vor allem schneller.
Kullerkornam 22.07.2022 | 13:39
Faxen schrieb

Eigentlich ist die Lösung ganz einfach:

Telefonieren bringt sowieso nichts wenn man unbeirrbare am anderen Ende nichts hören wollen.

Telefonate sind auch nicht dokumentiert

Auf den Anschreiben sind allerdings auch generell Faxnummern, meistens auch die persönlichen.

Ergo: Fax kaufen und dann bei jedem Anliegen ein persönliches Fax, egal ob an persönliche Faxnummer oder die generelle Faxnummer der Behörde.

Ein Fax ist immer durch die Empfangsbestätigung sekundengenau und rechtswirksam zugestellt und dokumentiert. Also: Empfangsbestätigung ausdrucken.

Kommt darauf an, um was es geht. Allgemein verbindliche Auskünfte können am Telefon schon getätigt werden. Ansonsten hat diese Art der Kommunikation schon Grenzen. Der Mitarbeiter kann sich nicht zu Hundert Prozent darauf verlassen, dass am anderen Ende der Leitung auch wirklich Herr oder Frau X sind. Gesagtes und Verstandenes können unterschiedlich sein und eine Gesprächsaufzeichnung findet auch nicht statt. Ihre Idee mit dem Kontakt via Faxgerät ist daher schon eher das Richtige!
Faxen machenam 22.07.2022 | 14:41
Diese Begründung ist ja auch putzig. Die Nummer des zuständigen Sachbearbeiter nicht raus geben damit die Kontaktaufnahme mit einem unzuständigen Sachbearbeiter verhindert wird? Widersinnig
Valzuunam 22.07.2022 | 15:17
Zuständen Sachbearbeiter ist eben nicht gleich zuständiger Sachbearbeiter. Je nach Organisation des zuständigen Trägers gibt es unterschiedliche (Sachbearbeiter-)Zuständigkeit z.B. bei: - Kontenklärung - Rentenantrag - medizinisch Rega - Leistungen zur Teilhabe - Hinterbliebenenrenten - Regress - Widerspruch - Klage - Auslandsberührung - … Teilweise ist dann sogar ein anderer Träger zuständig (Reha, Hinterbliebenenangelegeheit). Das kann der „Normalversicherte“ nicht wissen oder überschauen. Muss er auch nicht. Anderseits ist es deshalb völlig legitim, wenn die Träger einen „zentralen“ Zugangspunkt schaffen, über den die Anfrage an tatsächlich den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet wird-oder eben auch die Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung. Ist übrigens auch keine ganz neuartige geniale Idee der Rentenversicherungsträger, sondern genauso bei vielen anderen Unternehmen und Behörden gang und gebe - zu behaupten diese wären deshalb nicht erreichbar ist natürlich Unfug. Kleiner Tipp: E-Mails an einen bestimmten (plötzlich) erkranken Mitarbeiter erreichen ihr Ziel eher spät. Und auch nicht jeder denk immer eine Abwesenheitsnachricht während des Urlaubs.
Pragmatisch am 22.07.2022 | 16:41
Abschläge schrieb

Auf jedem Schreiben Ihrer DRV finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Stelle.

Und dorthin können Sie Ihre Anfrage richten, es wird dann an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.

Ob 'Datenschutz' hier der richtige Ausdruck ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber sicher ist es nicht wünschenswert, wenn die Sachbearbeiter ihr Postfach von allen Seiten zugemüllt bekommen von Anfragen, die sie letztendlich gar nicht betreffen und dadurch dann nicht dazu kommen, die wesentlichen Aufgaben zu erledigen.

Es wird also 'zentral' vorsortiert.

Was ja auch in Ihrem Sinn sein dürfte.

Aber auch wenn Sie das online-Kontaktformular verwenden

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular_node.html

erreicht dieses Ihren Sachbearbeiter.

Also nicht aufregen, sondern pragmatisch die möglichen Wege nutzen :-)

Hallo, ich habe heute mit der DRV Bund telefoniert und dort hat man sich geweigert mir die E-Mailadresse und Telefonnumner der zuständigen Sachbearbeiterin zu nennen und hat als Begründung auf den Datenschutz verwiesen. Meine Fragen: das ist doch wohl nicht deren Ernst und unterliegt gar nicht dem Datenschutz, da diese Daten nicht geschützt werden müssen. Zweitens: Wie komme ich jetzt in Kontakt zur zuständigen Sachbearbeiterin? Danke für eine "Stellungnahme"
Auf jedem Schreiben Ihrer DRV finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Stelle. Und dorthin können Sie Ihre Anfrage richten, es wird dann an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet. Ob 'Datenschutz' hier der richtige Ausdruck ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber sicher ist es nicht wünschenswert, wenn die Sachbearbeiter ihr Postfach von allen Seiten zugemüllt bekommen von Anfragen, die sie letztendlich gar nicht betreffen und dadurch dann nicht dazu kommen, die wesentlichen Aufgaben zu erledigen. Es wird also 'zentral' vorsortiert. Was ja auch in Ihrem Sinn sein dürfte. Aber auch wenn Sie das online-Kontaktformular verwenden https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… erreicht dieses Ihren Sachbearbeiter. Also nicht aufregen, sondern pragmatisch die möglichen Wege nutzen :-)
Pragmatisch heisst: Versicherungsnummer, Namen und Geburtsdatum bereithalten. Dann sieht die Zentrale auf dem Bildschirm, wer der zuständige Sachbearbeiter ist und in welchem Sachgebiet der Vorgang gerade läuft. Einfacher geht es nicht. Jetzt Habe ich auch endlich verstanden, warum die Warteschleife immer so lange ist. Weil Valzuun in der Zentrale sitzt und die Anrufer nicht durchstellt und stattdessen fehlinformiert.
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