Hallo y,
da ich keinen Einblick in Ihre Akte habe, kann kann man nur Vermutungen anstellen:
- Entweder hatten Sie den von Ihnen beschriebenen "Antrag auf Erwerbsminderungsrente" noch gar nicht formal korrekt mittels des Formulars R0100 gestellt, dann müssen Sie die Antragstellung auch formal korrekt mittels dieses (Papier-)Formulars (bzw. elektronisch) durchführen bzw. nachholen. Sonst kann Ihr Antrag, den Sie vielleicht bislang nur formlos gestellt hatten, natürlich nicht bearbeitet werden. Darauf deuten Ihre Angaben in den späteren Kommentierungen der anderen Benutzer.
- Oder Sie hatten den Antrag bereits formal korrekt gestellt (also R0100 auf einem der beschriebenen Wege eingereicht, insbesondere per Post), es kam aber zu einer zeitlichen Überschneidung, weil man zwischendurch noch Ihre "Gegendarstellung" erhalten hat und diese ggf. (auch) als (formlosen) Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente gewertet hat, bevor z.B. ein Papierantrag (R0100) eingegangen war.
Jedenfalls fehlte der Sachbearbeitung dieses Formular. Dieses scheint ja nunmehr von Ihnen eingereicht worden zu sein.
Die von Ihnen genannte Nummer (1410-00) ist ein internes Kürzel eines Schreibens zur Anforderung von Unterlagen in einem Rentenverfahren, erklärt also nur, dass Ihrerseits offenbar Unterlagen wegen eines Antrags einzureichen waren. Genau um diese Fragestellung geht es ja.
Sollten weitere Unterlagen fehlen werden Sie von dort informiert. Ansonsten warten Sie bitte die Entscheidung ab.
Mit freundlichen Grüßen