Auf die - rückwirkend bewilligte - Rente wegen voller Erwerbsminderung wird die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch erheben. Diesen hat der Rentenversicherungsträger zu erfüllen.
Da gleichzeitig neben dieser Rente ein Zahlungsanspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht bestanden hat, wird der Rentenversicherungsträger zu prüfen haben, ob und ab wann der Bescheid über die Rente wegen teilweiser EMI in welcher Höhe aufzuheben ist. In diesem Umfang wird dann eine Rückforderung der überzahlten Rente wegen teilweiser EMI erfolgen.