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Experten-Antwort

eAntrag: welche Unterlagen als Anlage?

von Charlotte08.09.2023 | 12:06
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe mich schon durch den Antrag gewühlt, nun geht es um die Anlagen, die ich beifügen muss. Leider liest man da immer was anderes. Vielleicht könnte mir bitte jemand sagen, was ich einscannen und anhängen muss? - Perso. -Geburtsurkunde Kind und was noch? Man liest immer, dass auch die Zeugnisse der Berufsausbildung beigefügt werden müssen. Muss das in jedem Fall erfolgen, auch wenn alle Zeiten schon im Verlauf enthalten sind? Achja und auch das Formular R0810 vermute ich gehört dazu. Aber man kann das auch direkt bei der KK abgeben, oder? Danke für die Antworten im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charlotte,

 

nur wenn Sie vom Programm "eAntrag" aufgefordert werden, eine Unterlage einzureichen, müssen Sie einen Anhang hochladen. Sofern Ihr Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung vollständig und korrekt hinterlegt ist (eine sog. Kontenklärung erfolgte), werden diesbezüglich keine Unterlagen gefordert. Sind z. B. die Kindererziehungszeiten enthalten, wird keine Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Berufsausbildungszeiten müssen im Versicherungsverlauf als Pflichtbeiträge für "berufliche Ausbildung" gekennzeichnet sein. Wenn nicht, benötigt die Sachbearbeitung entsprechende Nachweise. Sie werden im Programm automatisch zum Formular R0810 geleitet, in dem Sie bitte die geforderten Angaben machen. Bitte nutzen Sie die elektronische Übermittlung und geben Sie den R0810 nicht selbst bei der Krankenkasse ab.

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4 Antworten

KSCam 08.09.2023 | 15:38
Alles was im Verlauf drinsteht muss nicht nochmals belegt werden. Der 0810 ist immer erforderlich, wenn Sie den direkt Ihrer Kasse weiterleiten ist das natürlich auch OK.
Angebotene Hilfen nutzen.am 09.09.2023 | 06:32
Wenn Sie so wenig Ahnung haben, warum machen Sie dann den Antrag selber? Machen Sie einen persönlichen, telefonischen oder Videotermin bei Ihrem zuständigen Rententräger oder wenden Sie sich an das Versicherungsamt, bzw. ehrenamtliche Versichertenberater Ihrer Kommune. Schon lösen sich alle Fragen in Rauch auf. Möglichkeiten gibt es genug, man muss Sie nur nutzen.
Oh Mannam 09.09.2023 | 10:41
Das wird wohl so sein, denn sonst würden Sie den entsprechenden Ratschlag auch zu würdigen wissen. Wer natürlich in seiner kleinkarierten Welt lebt und lieber fehlerhaft alles allein versucht, dem ist auch nicht zu helfen. Dann machen Sie halt Ihre Erfahrungen! Viel Erfolg dabei🤦‍♂️!
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