Hallo Charlotte,
nur wenn Sie vom Programm "eAntrag" aufgefordert werden, eine Unterlage einzureichen, müssen Sie einen Anhang hochladen. Sofern Ihr Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung vollständig und korrekt hinterlegt ist (eine sog. Kontenklärung erfolgte), werden diesbezüglich keine Unterlagen gefordert. Sind z. B. die Kindererziehungszeiten enthalten, wird keine Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Berufsausbildungszeiten müssen im Versicherungsverlauf als Pflichtbeiträge für "berufliche Ausbildung" gekennzeichnet sein. Wenn nicht, benötigt die Sachbearbeitung entsprechende Nachweise. Sie werden im Programm automatisch zum Formular R0810 geleitet, in dem Sie bitte die geforderten Angaben machen. Bitte nutzen Sie die elektronische Übermittlung und geben Sie den R0810 nicht selbst bei der Krankenkasse ab.