Hallo,
als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei Arbeitslosengeldbezug 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes oder Arbeitseinkommens. Am Ende des Kalenderjahres erhalten Sie von der Agentur für Arbeit eine Bescheinigung, aus der hervorgeht wie hoch das der Leistung zugrunde liegende Entgelt für das Kalenderjahr 2008 war. Dieser Betrag ist ins Verhältnis zu setzen mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten (30.084,00 EUR vorläufig für das Jahr 2008). Für die Sperrzeit, sofern diese im Jahr 2008 liegt, können freiwillige Beiträge bis zum 31.03.2009 gezahlt werden.