Hallo Andreas,
mit Bescheid wurde festgestellt, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung auf Zeit oder Dauer vorliegt. Dies bleibt weiterhin der Fall, auch wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen werden. Der Bescheid hat also weiterhin Gültigkeit. Bitte teilen sie dem zuständigen Träger mit, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen wollen.
Es wird dann geprüft, in wie weit der Hinzuverdienst Auswirkung auf die Höhe der bisher geleisteten Rente haben wird. Je nach Höhe des Einkommens wird entweder eine Teilrente geleistet oder der finanzielle Rentenanspruch kommt sogar aufgrund der Höhe des Einkommens zum Ruhen. Im Einzelfall wird vom Leistungsträger geprüft, ob eine Erwerbsminderung noch vorliegt. Dazu auch der Hinweis auf den von W*lfgang genannten Beitrag.
Wir empfehlen Ihnen zur Abklärung Ihrer individuellen Situation ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Also wenn ich das richtig verstehe. Job annehmen und dem Rentenversicherer den Arbeitsversuch mitteilen. Dann bekomme ich zwar keine Rente mehr solange ich arbeite. Sollte ich die Arbeit doch nicht schaffen, habe ich wieder vollen Rentenanspruch richtig. Gibt es dafür evtl. Eine rechtliche Grundlage im sgb oder so.
Also wenn ich das richtig verstehe. Job annehmen und dem Rentenversicherer den Arbeitsversuch mitteilen. Dann bekomme ich zwar keine Rente mehr solange ich arbeite. Sollte ich die Arbeit doch nicht schaffen, habe ich wieder vollen Rentenanspruch richtig. Gibt es dafür evtl. Eine rechtliche Grundlage im sgb oder so.
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