Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

eg Rente nun Vollzeitjob möglich .was danach?

von Andreas Thiel15.07.2015 | 10:36
982 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe zur Zeit Rente wegen voller Erwerbsminderung.Nun habe ich die möglichkeit, einen Vollzeitjob , den ich mir zutraue,erstmal befristet zu bekommen. Mir ist klar, das damit die Rente entfällt. Meine Frage ist, sollte ich wieder erwarten doch nicht den Anforderungen der Tätigkeit entsprechen muß ich dan das ganze procedere der Rentenbeantragung wiederholen. ( also Krankschreibung , Rentenantrag und so ) oder würde es dann einen anderen Weg um wieder die EG Rente zu bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

mit Bescheid wurde festgestellt, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung auf Zeit oder Dauer vorliegt. Dies bleibt weiterhin der Fall, auch wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen werden. Der Bescheid hat also weiterhin Gültigkeit. Bitte teilen sie dem zuständigen Träger mit, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen wollen.

Es wird dann geprüft, in wie weit der Hinzuverdienst Auswirkung auf die Höhe der bisher geleisteten Rente haben wird. Je nach Höhe des Einkommens wird entweder eine Teilrente geleistet oder der finanzielle Rentenanspruch kommt sogar aufgrund der Höhe des Einkommens zum Ruhen. Im Einzelfall wird vom Leistungsträger geprüft, ob eine Erwerbsminderung noch vorliegt. Dazu auch der Hinweis auf den von W*lfgang genannten Beitrag.

Wir empfehlen Ihnen zur Abklärung Ihrer individuellen Situation ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Heinericham 15.07.2015 | 12:31
Wenden Sie sich an den Rententräger und teilen Sie diesem mit, dass Sie einen Arbeitsversuch starten. Der Rententräger benötigt den Beschäftigungsbeginn und das Bruttoarbeitsentgelt. Hierbei würde die Rente erst einmal parallel laufen (ggf. in Höhe von 0,00 EUR) und Sie könnten schauen, ob es gesundheitlich klappt. Sollte der Arbeitsversuch nicht funktionieren ist die Rente ja noch da und kann sofort mit Ende der Beschäftigung wieder der volle Rentenbetrag gezahlt werden. Wenn die Rente komplett wegfällt, da Sie z.B. nicht mehr so krank sind, müssen Sie wieder einen formellen Rentenantrag stellen.
Andreas Thielam 15.07.2015 | 13:24
Also wenn ich das richtig verstehe. Job annehmen und dem Rentenversicherer den Arbeitsversuch mitteilen. Dann bekomme ich zwar keine Rente mehr solange ich arbeite. Sollte ich die Arbeit doch nicht schaffen, habe ich wieder vollen Rentenanspruch richtig. Gibt es dafür evtl. Eine rechtliche Grundlage im sgb oder so.
Schorscham 15.07.2015 | 14:43
Zitat von Andreas Thiel anzeigenausblenden
Es gibt auf jeden Fall eine Rechtsgrundlage die der DRV vorschreibt, ggf. zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine rentenrelevante Erwerbsminderung immer noch vorliegen. Sie müssen also damit rechnen, dass Sie evtl. erneut begutachtet werden und dass der sozialmedizinische Dienst der DRV Ihr Leistungsvermögen neu bewertet. Eine Garantie, dass Sie Ihren bisherigen Rentenanspruch auf jeden Fall behalten werden, gibt es definitiv nicht.
W*lfgangam 15.07.2015 | 21:30
Zitat von Andreas Thiel anzeigenausblenden
Hallo Andreas Thiel, Schauen Sie sich diesen Beitrag dazu an, die letzte Antwort und die dort zitierte Rechtsanweisung: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Ihre EM-Rente könnte daher günstigenfalls zunächst auf NULL gesetzt werden/zu hoher Hinzuverdienst, oder, die DRV leitet ein Verfahren zur Feststellung des aktuell tatsächlichen Leistungsvermögens ein und entzieht die (Null)Rente - wogegen natürlich mit Widerspruch/Klage angegangen werden kann. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026