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Experten-Antwort

EGP bei Pflegestufe 1 ?

von Gabi06.09.2013 | 20:22
1034 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, meine Schwiegermutter braucht täglich meine Hilfe bei Pflegestufe 1. Ich arbeite 24 Std. die Woche, habe ich für die Pflege Anspruch auf EGP? Anruf bei der Krankenkasse, bei Stufe 1 gibt es nichts, erst ab Stufe 2? Hier bei Vorsorge.de lese ich gerade das auch bei Stufe 1 Anspruch besteht,was ist richtig? Danke f Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi,

den Ausführungen von Jonny schließen wir uns an und empfehlen eine weitere Rücksprache mit der Kranken-/Pflegekasse Ihrer Schwiegermutter.

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1 Antworten

Jonnyam 06.09.2013 | 20:39
Na dann soll die Krankenkasse doch mal § 166 Abs. 2 SGB VI lesen: (2) Beitragspflichtige Einnahmen sind bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen bei Pflege eines 1. Schwerstpflegebedürftigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 Elftes Buch) a) 80 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 28 Stunden in der Woche gepflegt wird, b) 60 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 21 Stunden in der Woche gepflegt wird, c) 40 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt wird, 2. Schwerpflegebedürftigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Elftes Buch) a) 53,3333 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 21 Stunden in der Woche gepflegt wird, b) 35,5555 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt wird, 3. erheblich Pflegebedürftigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Elftes Buch) 26,6667 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt wird. 14 Stunden pro Woche müssen es aber schon sein.
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