Soweit Ihr Sohn nicht mehr als Berufssoldat arbeitet und nun in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird, werden seine Dienstzeiten, so wie "Jonny" bereits ausführlich beschrieben hat, angerechnet. Sollte er weiterhin als Berufsoldat oder in einem Beamtenverhältnis tätig sein, werden die Dienstzeiten später selbstverständlich in seiner Beamtenversorgung berücksichtigt.