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Experten-Antwort

EGP-Bundeswehr?

von Franz J.08.03.2017 | 17:01
1136 Ansichten
9 Antworten

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Mein Sohn war 12 J. bei der Bundeswehr, auch Auslandseinsätze. Wie wird diese Zeit betr. EGP berechnet? Was ich noch nie verstanden habe, warum werden diese Menschen die 12 J. beim Bund waren von vielen so belächelt? Hätte gerne ein paar Meinungen zu diesem Thema, Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Soweit Ihr Sohn nicht mehr als Berufssoldat arbeitet und nun in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird, werden seine Dienstzeiten, so wie "Jonny" bereits ausführlich beschrieben hat, angerechnet. Sollte er weiterhin als Berufsoldat oder in einem Beamtenverhältnis tätig sein, werden die Dienstzeiten später selbstverständlich in seiner Beamtenversorgung berücksichtigt.

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8 Antworten

SuchenundFragenam 08.03.2017 | 17:03
Zum ersten: Bei der Bundeswehr hat Ihr Sohn ein Einkommen gehabt, für das auch Rentenbeiträge abgeführt wurden. Die EP finden sich im Rentenverlauf. Und warum Menschen, die 12 Jahre beim Bund waren, belächelt wurden, beantwortet bestimmt der Experte ;-)
Malteam 08.03.2017 | 17:21
Da klingt eher so, als ob eine Nachversicherung durchgeführt wurde/werden wird. Hierfür ist das nachversicherte Entgelt ganz 'normal' mit dem Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zu teilen; im Ergebnis dann als Entgeltpunkte ausgewiesen.
Zoranam 08.03.2017 | 17:36
Dann hat sich ihr Sohn zum potentiellen Mörder ausbilden lassen. Er hätte besser ordentlich gearbeitet.
Franz J.am 08.03.2017 | 19:30
Oh Zoran was sind sie ein Schwachkopf, Pfui
zoranam 08.03.2017 | 21:15
Lieber Schwachkopf, als in fremden Ländern potenzielle morden. Ich jedenfallsbhabe mir meine Rente mit etlicher Arbeit verdiene und bin nicht in andere Länder eingefallen.
Jonnyam 09.03.2017 | 08:44
Hier vielleicht wieder mal etwas Sachliches Wie in der Soldaten- und Beamtenversorgung, werden auch in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung speziell berücksichtigt. Militärische und zivile Auslandsverwendungen in Konfliktgebieten und Krisenregionen sind mit besonderen Gefahren verbunden, die nicht mit den Risiken im Inlandsdienst gleichgesetzt werden können. Wie für Soldatinnen und Soldaten ist auch für Zivilbedienstete (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks), die vergleichbaren Gefährdungslagen im Auslandseinsatz ausgesetzt sind, eine vergleichbare Absicherung eingeführt worden. Dies gilt nicht nur für geschädigte oder getötete Personen. Zusätzlich zu den aus dem versicherten Entgelt resultierenden Entgeltpunkten wird den besonderen Umständen und Belastungen für Einsatzzeiten bei der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch Zuschläge an Entgeltpunkten Rechnung getragen. Entsprechende Zeiträume werden automatisch gemeldet. Hierfür sind Beiträge zu zahlen, die der Bund trägt. Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung ab 13. Dezember 2011 betragen einheitlich monatlich 0,18 Entgeltpunkte; dies entspricht einer zusätzlichen Bemessungsgrundlage von zur Zeit rund 6680 Euro monatlich. Wie bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Beamtinnen und Beamten sind die Zuschläge an Entgeltpunkten nur zu ermitteln, wenn diese Zeiten einzeln ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben, wobei auch Zeiten vorher, frühestens ab 1. Dezember 2002 auf die erforderliche Mindestdauer von 180 Tagen zählen. Das wird Ihnen der Experte aber sicherlich noch besser erklären können Jonny
Zoranam 09.03.2017 | 08:50
hertz. Typisch. Keine Argumente, nur Beleidigungen. Traurig.
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