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Experten-Antwort

EGP- Mütterrente?

von Rosi S.05.11.2015 | 19:15
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3 Antworten

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Ich habe eine neue Rentenauskunft bekommen. Habe 2 Ki. 82 u 85 geb. es gibt ja zusätzlich für 2 Ki. 2 EGP. Ist es normal in der Auskunft ist dieses nicht aufgeführt? Oder wird das erst beim Renteneintritt berücksichtigt? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosi S,

nur bei Bestandsrentner (= Personen, die am 01.07.2014 bereits eine Rente bezogen haben) wird pro Kind ein Entgeltpunkt für jedes vor 1992 geborenen Kind hinzuaddiert. Bei allen anderen, wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um ein Jahr von bisher 12 auf 24 Monate verlängert. Daher, sollten sie, genau wie von „KSC“ vorgeschlagen vorgehen und Ihren Versicherungsverlauf überprüfen. Sollten sie aber z.B. durch eine gemeinsame Erklärung die Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten z.B. dem Vater zugeordnet haben, dann erhält auch dieser die „ Mütterrente“. Ob und wie sich die Kindererziehungszeiten bei Ihnen oder aber z.B. bei Ihrem Ehemann auswirken, können sie den von „W*lfgang“ erwähnten Anlagen entnehmen.

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2 Antworten

KSCam 05.11.2015 | 19:32
In der Rentenauskunft ist doch ein Versicherungsverlauf enthalten, daraus sollten Sie erkennen können ob 82-84 und 85-87 Pflichtbeiträge für Kindererziehung aufgeführt sind. Ist dem so, dann sind die Beträge auch bereits im Rentenbetrag eingerechnet.....
W*lfgangam 05.11.2015 | 19:42
Hallo Rosi, die Entgeltpunkte finden Sie normalerweise auf dem letzten Blatt der Rentenauskunft (wenn Sie nicht gerade 'nur' eine Renteninformation erhalten haben oder eine Rentenauskunft via Internetanforderung/enthält keine Berechnungsanlagen). Früher war es die so genannte Anlage 6, aktuell ggf. schon Anlage "Summe aller Entgeltpunkte" ...oder so ähnlich. Dort sind für die jeweiligen Versicherungszeiten (Beiträge, beitragsfreie- und beitragsgeminderte Zeiten, Versorgungsausgleich) die EP einzeln aufgelistet. Da findet sich auch den Hinweis "in den Pflichtbeitragszeiten sind für Kindererziehung x,yz EP bereits enthalten". Allerdings ist nicht gesagt, dass für die 'Mütterrente' auch immer 1 zusätzlicher EP bei rausspringt. Erst wird die Zeit um 12 Monate verlängert, dann geschaut, welche Werte da schon drin sind, ggf. auf max. zulässigen Wert/Beitragsbemessungsgrenze eingekürzt, Günstigerprüfung bei (nur) Anrechnungszeiten vorgenommen, bei FRG-Zeiten auf 60 % reduziert ...wenn es ganz ungünstig kommt, kommen keine weiteren EP dazu. Gruß w.
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