Hallo Rosi S,
nur bei Bestandsrentner (= Personen, die am 01.07.2014 bereits eine Rente bezogen haben) wird pro Kind ein Entgeltpunkt für jedes vor 1992 geborenen Kind hinzuaddiert. Bei allen anderen, wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um ein Jahr von bisher 12 auf 24 Monate verlängert. Daher, sollten sie, genau wie von „KSC“ vorgeschlagen vorgehen und Ihren Versicherungsverlauf überprüfen. Sollten sie aber z.B. durch eine gemeinsame Erklärung die Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten z.B. dem Vater zugeordnet haben, dann erhält auch dieser die „ Mütterrente“. Ob und wie sich die Kindererziehungszeiten bei Ihnen oder aber z.B. bei Ihrem Ehemann auswirken, können sie den von „W*lfgang“ erwähnten Anlagen entnehmen.