Ihre bisher zurückgelegten Zeiten in der Rentenversicherung können Sie aus dem Versicherungsverlauf ersehen, der als Anlage der Rentenauskunft beiliegt. Falls Sie bereits einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten gestellt haben, müssten diese Zeiten als "Pflichtbeiträge für Kindererziehung" im Versicherungsverlauf ersichtlich sein. Das gleiche gilt für Ihre Pflegezeiten: falls die Voraussetzungen für die Pflegepflichtversicherung erfüllt sind, meldet die Pflegekasse der Rentenversicherung die entsprechenden Pflegezeiten. Ist Ihr Versicherungsverlauf nicht vollständig, empfiehlt es sich, bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin zu vereinbaren.
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