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Experten-Antwort

ehemaliger arbeitgeber schickt verdienstbescheinigung nicht zur rentenversicherung

von Inesa25.05.2013 | 14:58
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7 Antworten

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Hallo:) da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann mache ich Umschulung. Seit 4 Wochen hab ich das Problem , das mein ehemaliger Arbeitgeber mein Verdienstbescheinigung nicht zuschickt und das Rentenversicherung mir druck macht! Ich ruf da (AG) schon jede Woche an , werde immer hingehalten , das der Steuerberater weißt Bescheid... Wie lange darf sich mein ehemaliger Arbeitgeber zeitlassen um eine Verdienstbescheinigung (zur Berechnung ) an mich zurück zu schicken? Was kann ich denn noch machen ? ich bekomme kein Geld , die Miete wird nicht bezahlt , fliege hier noch raus .. bedanke mich für Antworten :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Inesa,

Grundsätzlich ist nach § 98 SGB X der Arbeitgeber zur rechtzeitigen Auskunftserteilung verpflichtet. Kommt er dieser nicht nach, dann kann der Rentenersicherungsträger nach Anhörung des Arbeitgebers einen Bußgeldbescheid erlassen. Sofern der Arbeitgeber Ihnen die Ihre Verdienstbescheinigung nicht zuschickt dann teilen Sie dies auch am besten schriftlich dem Rentenversicherungsträger mit und bitten darum dass dieser die erforderlichen Angaben beim Arbeitgeber direkt erfragen soll, da Sie die Verdienstbescheinigung nicht erhalten haben. Ihr Rentenversicherungsträger sollte dann die notwendige Anfrage direkt an den Arbeitgeber richten. Der Arbeitgeber ist dem Rentenversicherungsträger gegenüber grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.

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6 Antworten

SBam 25.05.2013 | 15:43
Nicht der RV Träger macht Ihnen Druck sondern der RV Träger kann dem Arbeitgeber Druck machen.Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet die Berechnungsunterlagen zur Festsetzung Ihre Übergangsgeldes dem RV tRäger zu übersenden.Erklären Sie dem RV Träger die Sachlage damit dieser handeln kann.Außerdem würde ich mir an Ihrer Stelle Gedanken machen,warum sich der ehemalige Arbeitgeber so verhält.
Inesaam 25.05.2013 | 21:21
eigentlich war meine Frage: Wie lange darf sich mein ehemaliger Arbeitgeber Zeit lassen, um eine Verdienstbescheinigung (zur Berechnung ) an mich zurück zu schicken? Welchen Hebel kann ich noch umlegen, um mein Ziel zu erreichen!? MfG
SBam 25.05.2013 | 23:16
Also es gilt immer noch wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ihr RV tRäger regelt das für Sie.Sie brauchen also keine Hebel.Und wie auch schon gesagt überlegen Sie mal warum Ihr ARbeitgeber so reagiert.Wenn Sie bei dem auch Hebel anwenden wollten ist das kein Wunder.Rufen Sie am Montag die DRV an und schildern SIe Ihr Problem. Die regeln das dann für Sie.
Inesaam 26.05.2013 | 22:47
Hallo SB. Mein ehemalige AG reagiert so, weil ich hab mich gekündigt. RV will nicht sich einmischen, deshalb bezahlt kein Geld bis Lohnbescheinigung vorligt. Sonst würde ich hier nicht fragen. Hoffentlich ist das klar? MfG
Knoblocham 27.05.2013 | 09:22
Alle Achtung! Der Ton macht die Musik, also ein par Stufen runter kommen und ganz normal mitinander umgehen. @Inesa: einfach mal die Antworten durchlesen und dann bei der Beratungsstelle der RV nachfragen.
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