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Experten-Antwort

ehemaliger Arbeitgeber weigert sich G550 auszufüllen

von Tino Kurth17.12.2013 | 17:14
2295 Ansichten
4 Antworten

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Aktuell soll die Verdienstbescheinigung durch den ehemaligen Arbeitgeber meiner Frau ausgefüllt werden. Das Ende der Beschäftigung liegt über 4 Jahre zurück. Wegen einer Maßnahme für meine Frau als Leistung zur Teilhabe bei einem Berufsförderungswerk besteht der Bedarf zu Übergangsgeld. Eben rief eine sehr unfreundliche Dame der Lohnbuchhaltung an und erklärte mir das sie sich weigert das Formular auszufüllen und dies nun vernichtet. Dabei ging es ja nur um die Verdienstauskunft nach dem Firmeneigenen Tarif als Chemikant. Wie bekommen wir die nun? Haben wir überhaupt die Möglichkeit sowas zu erzwingen oder gehts auch anders?Hier gehts ja nur um den theoretischen Verdienst lt. Tarif da es ja länger als 3 JAhre zurück liegt.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tino Kurth,

hier kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt mit Ihrer zuständigen Rehasachbearbeitung Ihrer Frau in Verbindung zu setzen und dort das Problem zu schildern. Die Rehasachbearbeitung könnte sich in Anbetracht der Umstände dann ggf. auch selbst an den ehem. Arbeitgeber wenden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tino Kurth,

grundsätzlich gibt es Absprachen der Rentenversicherungsträger mit den Arbeitgeberverbänden, dass die Formulare G550 zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben (Übergangsgeldberechnung) auszufüllen sind. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, informieren Sie bitte den Rentenversicherungsträger. Die Daten werden dann von der zuständigen Sachbearbeitung ermittelt.

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2 Antworten

Tino Kurtham 18.12.2013 | 12:27
Ja, wir haben dort schon angerufen und warten auf den für heute Vormittag zugesicherten Rückruf. Da hier aber sowieso nur nach Tarif berechnet wird da es ja länger als 3 Jahre zurück liegt sollte es doch aber egal sein wenn der AG sich weigert. Oder sehe ich das falsch? Gibt es denn eine Rechtsgrundlage nach der der AG dazu verpflichtet wäre? Wenn nein, dann hätte sich das ganze eh erledigt.
???am 19.12.2013 | 09:58
Schauen Sie sich doch mal den § 98 SGB X an. Die Weigerung kann bis zu 5000 € kosten. Velleicht hilft das, die Dame von der Lohnbuchhaltung zu motivieren.
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