Hallo Tino Kurth,
hier kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt mit Ihrer zuständigen Rehasachbearbeitung Ihrer Frau in Verbindung zu setzen und dort das Problem zu schildern. Die Rehasachbearbeitung könnte sich in Anbetracht der Umstände dann ggf. auch selbst an den ehem. Arbeitgeber wenden.