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Ehepaar plant Riester-Rente; Zulage für selbstständig tätige Ehefrau?

von j.geg27.05.2007 | 14:11
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2 Antworten

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Hallo, meine Frau übt eine geringfügige Tätigkeit als selbstständige Hebamme aus (bisher keine Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 3 SGB VI wegen geringem Arbeitseinkommen). Wir haben 3 Kinder (18, 17, 5). Jetzt wollen wir für die Altersvorsorge einen Riester-Vertrag abschließen. 1) Kann meine Frau einen eigenen Riester-Vertrag abschließen? 2) Unter welchen Voraussetzungen ist bzw. wäre sie zulagenberechtigt? 3) Welche Vorgehensweise bzw. Vertragsgestaltung ist in unserem Fall sinnvoll, um eine optimale Förderung nach Riester zu bekommen? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichem Gruß j.geg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

1. Einen "Riester-Vertrag" kann grundsätzlich jeder abschließen, unabhängig davon ob er oder sie Förderfähig ist. Ob jedoch auch eine Förderung gezahlt wird, hängt vom Vorliegen der Voraussetzungen ab.

2. Zur Zeit übt Ihre Frau eine geringfügige selbstständige Tätigkeit aus. Sofern Sie nicht durch ein höheres Einkommen in die Versicherungspflicht fällt, kann Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und somit eine Förderung in Anspruch nehmen. Die 3. Möglichkeit ist, dass Sie, sofern Sie selbst die Voraussetzungen erfüllen, einen Riestervertrag abschließen und ihren Mindesteigenbeitrag einzahlen. Damit würde für Ihre Frau ein sog. abgeleiteter Zulagenanspruch entstehen.

3. Eine Empfehlung zur Vertragsgestaltung können wir nicht geben. Unter der Annahme, dass Sie einen Vertrag abschließen und Ihre Frau dadurch einen abgeleiteten Anspruch erhält, ist sicher die folgende Verteilung sinnvoll und vom Gesetzgeber gewünscht. Sie schließen den Vertrag ab und besparen ihn mit dem Mindesteigenbeitrag (MEB). Bei der Berechnung des MEB wird von dem in diesem Jahr anzusetzenden 3 Prozent Ihre Zulage, die Zulage der Kinder und die Zulage der Ehefrau abgezogen. Kinderzulagen erhalten Sie für jedes Kind, für das Sie auch Kindergeld erhalten. Auf Ihren Vertrag fließt Ihr MEB und Ihre Zulage. Auf den Vertrag der Ehefrau fließen die Kinderzulagen und die Zulage für die Ehefrau. Daneben können Sie auch auf den Vertrag der Ehefrau eigene Beiträge entrichten. Diese sind jedoch in der Regel nicht als zusätzliche Sonderausgaben anzusetzen.

1 Antworten

Unbekanntam 27.05.2007 | 18:29
Hallo, Selbständige sind nur dann unmittelbar (also selbst unabhängig vom Ehepartner) riesterförderfähig, wenn sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Da dies bei Ihrer Frau nicht der Fall ist, scheidet eine unmittelbare Förderfähigkeit aus. Darüber hinaus gibt es die mittelbare Förderfähigkeit. Wenn Sie als Ehegatte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtig sein sollte und haben selbst einen Riestervertrag, den Sie auch bezahlen, so wird Ihre Gattin auch riesterförderfähig. Hierzu muss Sie auch einen Vertrag abschließen.
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