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Experten-Antwort

Ehepaar Reha

von Gaby30.07.2024 | 09:05
5943 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann (63), noch im Arbeitsleben und ich (61) nicht mehr berufstätig würden gerne eine gemeinsame Reha/Kur machen. Mein Mann hat einen 40% Schwerrbehinderten Grad, mein Antrag läuft. Er, eher Knochenverschleiß und Psyche, ich Asthma, Diabetes, ....wie können wir gemeinsam eine Reha beantragen. Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

 

ja, es gibt grundsätzlich  die Möglichkeit, dass Sie und Ihr Mann eine gemeinsame Reha machen können. Sie müssen hierzu beide aus medizinischen Gründen die Reha bewilligt bekommen und die entsprechende Einrichtung muss Sie beide nach  Ihren Diagnosen behandeln können.

 

Es ist daher ratsam, dass Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Sachbearbeiter Ihres Leistungsträgers wenden, um diese individuelle Situation bezogen auf Ihren Klinikwunsch genau abzuklären. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine Reha bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, als auch Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Bei privater Krankenversicherung sind gegebenenfalls Besonderheiten zu beachten.

 

Weitere Optionen können auch sein, dass einer von Ihnen beiden als Begleitperson zur Reha mitfährt, wenn es medizinisch notwendig ist, dass einer der Partner begleitet werden muss. In vielen Häusern kann der Partner auch als Hotelgast auf eigene Rechnung mitkommen ,jedoch ohne eigene,  medizinisch-therapeutische Leistungen zu nutzen. Dies sind Optionen für den Fall, dass eine gleichzeitige medizinische Reha in einem Haus für Sie beide nicht möglich ein sollte, oder zu einem gegebenenfalls von Ihnen beiden gewünschten Termin nicht verfügbar wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,
jeder von Ihnen sollte einen Antrag auf Rehmaßnahmen stellen. Im Antrag vermerken Sie jeweils, dass der Ehegatte (mit Angabe der Versicherungsnummer) ebenfalls einen Antrag gestellt hat und Sie gemeinsam in die Reha möchten.
Wie bereits erwähnt, haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Rehaeinrichtung. 

Diese können Sie finden unter: 

 

www.meine-rehabilitation.de
 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ablaufam 30.07.2024 | 09:17
Der Grad der Behinderung hat keinen (direkten) Einfluss auf die Bewilligung oder Ablehnung einer Rehamaßnahme. Ihr Mann sollte sich - von Ärzten unterstützt - für einen Antrag an die DRV wenden, für Sie wird wahrscheinlich eher die Krankenkasse Kostenträger sein. Beim Wunsch- und Wahlrecht der Klinik dann schauen, dass die von Ihnen ausgesuchte Klinik alle von Ihnen benannten Indikationen behandelt und von DRV und Krankenkasse belegt wird. Sobald dann beide Anträge bewilligt wurden und Sie beide Kostenzusage für Reha in derselben Klinik haben, diese für eine Terminabstimmung kontaktieren.
Fischeram 20.01.2025 | 12:45
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